Ausgabe 02/2026

IZZ & LZK & KZV

Präsenz zeigen, Austausch sichern: Zahnärzteschaft beim FDP-Landesparteitag

Der FDP-Landesparteitag in Fellbach bildete auch in diesem Jahr den politischen Startpunkt in Baden-Württemberg. In einer Phase der Neuorientierung nach dem Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag machte Landesvorsitzender Hans-Ulrich Rülke deutlich, dass die Partei mit klaren liberalen Positionen in den Landtagswahlkampf ziehen will. Zentrale Themen waren dabei ein konsequenter Bürokratieabbau, strukturelle Verwaltungsreformen und Entlastungen für kleine Betriebe. Die zahnärztliche Selbstverwaltung war beim FDP-Landesparteitag Fellbach erneut präsent und nutzte den Parteitag gezielt für den persönlichen Austausch mit der Landespolitik.

Mit dem Forum war die Zahnärzteschaft durch eine hochrangige Delegation vertreten: Dr. Torsten Tomppert, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und Präsident der Landeszahnärztekammer (LZK) Baden-Württemberg, Dr. Bert Bauder, stellvertretender Präsident der LZK, Dr. Uwe Rieger, Vorsitzender der KZV-Bezirksgruppe Stuttgart, sowie Cornelia Schwarz, Leiterin des Informationszentrums Zahn- und Mundgesundheit (IZZ).

Der kontinuierliche Dialog mit politischen Entscheidungsträgern bleibt für die zahnärztlichen Körperschaften ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer Arbeit. Nur im direkten Gespräch lassen sich berufspolitische Anliegen – von der Sicherung der Freiberuflichkeit über die Nachwuchsgewinnung bis hin zur Finanzierung der zahnmedizinischen Versorgung – frühzeitig und konstruktiv in politische Prozesse einbringen.


BZÄK & KZBV

Klares Signal gegen Gewalt: BZÄK und KZBV begrüßen neues Schutzgesetz für Gesundheitsberufe

BZÄK und KZBV begrüßen den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ ausdrücklich. „Der Entwurf setzt ein wichtiges Signal: Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.

Angriffe in Praxen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Bereits 2024 hatte die BZÄK gefordert, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal strafrechtlich mehr zu schützen. Das Bundesjustizministerium bereitet nun konkrete, härtere Strafmöglichkeiten vor. Unter anderem soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, um alle Angehörigen der Heilberufe einschließlich des Praxispersonals zu schützen.

„Die geplante Strafverschärfung ist richtig und überfällig. Sie stärkt den Schutz aller Beschäftigten im Gesundheitswesen. Der Entwurf ist ein wichtiges Signal des Rechtsstaats an diejenigen, die Verantwortung für die Gesundheit anderer übernehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass aus Recht auch schnellstmöglich wirksamer Schutz im Alltag wird“, so der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Martin Hendges.


LZK

Niederlassungsberatung & Praxisabgabeberatung

Die Niederlassungsberatung von LZK BW und KZV BW sowie die Praxisabgabeberatung der LZK BW unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte umfassend bei der Planung der beruflichen Selbstständigkeit sowie bei der geordneten Übergabe der eigenen Praxis. Beide Beratungsangebote richten sich an Kolleginnen und Kollegen, die sich in einem derzeit besonders herausfordernden Umfeld bestmöglich aufstellen möchten – sei es beim Schritt in die Niederlassung oder beim Übergang in eine neue berufliche Phase. Die LZK begleitet Sie dabei mit einem breiten Erfahrungsschatz und praxisnahen Lösungen. 

Hier geht’s zur Niederlassungsberatung.
Weitere Informationen zur Praxisabgabeberatung finden Sie hier.


BZÄK

Bundeszahnärztekammer empfiehlt entschlossenes Handeln für eine gesündere Ernährung

Die BZÄK sieht mit Sorge die Entwicklung zu immer mehr ungesunden Nahrungsmitteln und die daraus resultierenden Gesundheitsprobleme sogar schon junger Menschen und Kinder. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist mehr als doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Die BZÄK warnt vor den gesundheitlichen und ökonomischen Folgen eines unverändert hohen Zuckerkonsums. Neben allgemeinmedizinischen Risiken wie Übergewicht und Diabetes ist in der Zahnmedizin vor allem Karies ein Problem der zuckerreichen Ernährung. Selbst Kleinkinder sind davon schon betroffen. Besonders bedenklich ist, dass viele Kinderprodukte zu stark gesüßt sind – oft mit versteckten Zuckerarten.

Gleichzeitig erlebt das deutsche Gesundheitswesen finanziell angespannte Zeiten.

Als Lösungsansatz schlägt die BZÄK ein Bündel struktureller Maßnahmen vor, z.B.

  • die Einführung einer verständlichen, verpflichtenden Lebensmittelkennzeichnung,
  • Lebensmittel für (Klein-)Kinder sollten deutlich zuckerreduziert und mit einer klaren Kennzeichnung des Zuckers versehen sein,
  • die Werbung für stark zuckerhaltige Lebensmittel sollte deutlichen Beschränkungen unterliegen,
  • die Einführung von Herstellerabgaben für stark zucker- und/oder säurehaltige Softdrinks.

Während einige Hersteller an überzuckerten Snacks und Getränken besonders gut verdienen, zahlt die Allgemeinheit die entstehenden Schäden. Eine zweckgebundene Abgabe der Hersteller auf eine überhöhte Zuckermenge könnte zu einer besseren Gesundheit und nachhaltigen Entlastung von Gesundheitssystem und Sozialwesen beitragen.

„Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass solche Herstellerabgaben die Rezepturen wirksam zuckerärmer machten. Die Einnahmen sollten zweckgebunden in die Prävention fließen. Eine kluge Ernährungs- und Präventionspolitik kann somit beidem begegnen: Sie schützt insbesondere Kinder und Jugendliche und entlastet zugleich das Gesundheitssystem“, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler.

„Eltern benötigen zudem transparente Kennzeichnungen, um gesündere Entscheidungen treffen zu können“, ergänzt BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler. „Auch wer selbst gesünder leben möchte, sollte dies bewusst wählen können und nicht in Werbefallen tappen. Wir in der Zahnmedizin sorgen seit Jahren erfolgreich dafür, dass Zähne gesund bleiben – und doch macht ein dauerhaft zu hoher Zuckerkonsum viele dieser Erfolge im Alltag wieder zunichte. Ernährungskompetenz beginnt nicht erst im Erwachsenenleben – sie muss so früh wie möglich in der Schule vermittelt werden.“

Die BZÄK unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer, zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften und Wissenschaftler, der Verbraucherzentralen, von Foodwatch sowie dem Bürgerrat Ernährung zur Einführung einer bundesweiten Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softgetränke.

Hintergrund: Fallbeispiel Großbritannien 
Die britische Regierung führte 2018 die Soft Drinks Industry Levy ein. Entscheidend war dabei nicht nur die Abgabe selbst – schon die Ankündigung dieser Herstellersteuer brachte die Industrie dazu, die Rezepturen deutlich zu verändern. Viele Hersteller reduzierten freiwillig den Zuckergehalt, um unter die für sie steuerpflichtigen Grenzwerte zu kommen. Einige Softdrinks enthalten heute nur noch etwa die Hälfte des Zuckers im Vergleich zu Deutschland.

Laut Forschungsdaten der Universität Cambridge ist in dem Jahr nach Einführung der Abgabe 2018 der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag, bei Erwachsenen sogar um elf Gramm pro Tag gesunken. Jeweils rund die Hälfte wurde demnach bei Zuckergetränken eingespart.

Eine Studie der TU München belegte in 2024, dass die Getränkeindustrie in Deutschland ihren ohnehin wenig ambitionierten Zielen bei der Zuckerreduktion meilenweit hinterherhinkt. Zwischen 2015 und 2021 reduzierte sich der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken lediglich um zwei Prozent, während in Großbritannien im gleichen Zeitraum durch die Abgabe eine Reduktion um 29 Prozent erfolgt ist.

Wissenschaftler der Universität Oxford und der TU München haben berechnet, dass eine Limo-Abgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen könnte.
 

Erstellt von: Andrea Mader, 13.01.2026

Aktualisiert von: Andrea Mader, 15.01.2026