
Ausgabe 01/2026
IZZ & LZK & KZV
Save the Date: Sprechtag 4.0 am 25. Februar 2026
Welche gesundheitspolitischen Erwartungen hat die Zahnärzteschaft an die Landespolitik? Diese und viele weitere Fragen möchten die zahnärztlichen Körperschaften im Vorfeld der Landtagswahl am 8. März 2026 im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, FDP/DVP, AfD und Die Linke diskutieren. Fühlen Sie den Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitikern auf den Zahn: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen aus dem Praxisalltag in die gesundheitspolitische Debatte einzubringen und die inhaltlichen Vorschläge der Parteien einem Realitätscheck zu unterziehen! Wir laden Sie zum Gesundheitspolitischen Podium am 25. Februar ein. Da die räumliche Kapazität im VV-Saal des Zahnärztehauses Stuttgart begrenzt ist, bitten wir bis Ende Januar um Ihre Anmeldung unter presse(@)lzk-bw.de.
BZK FREIBURG & LZK
Save the Date: Fortbildungsveranstaltung der BZK Freiburg vom 16. bis 18. April 2026 in Rust
Unter dem Themenschwerpunkt "Schmerzfälle, Notfälle und Unfälle - Das Unvorhersehbare meistern" findet von 16. bis 18. April die Jahrestagung der südbadischen Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rust statt. In diesem Jahr feiert die BZK Freiburg ein halbes Jahrhundert zahnärztlicher Expertise und Innovation. Die Jahrestagungen waren immer eine Plattform für den Austausch von Wissen, Erfahrungen und die neuesten Entwicklungen in den unterschiedlichsten Bereichen der Zahnmedizin. Und die Tagungen haben sich mit den Jahren stetig weiterentwickelt. Ein völlig neues Kapitel wurde mit der Wahl des neuen Tagungsortes in Rust aufgeschlagen. Unter Einbeziehung neuer Formate, wie dem Pre-Congress sowie die Spezialpodien konnten die Anmeldezahlen stetig gesteigert werden. Feiern Sie mit der BZK Freiburg den 50. Geburtstag ihrer Jahrestagung. Gleichzeitig findet die 36. Fortbildungstagung für Zahnmedizinische Fachangestellte sowie das 9. Spezialpodium Kieferorthopädie, das 8. Spezialpodium Oralchirurgie und das 5. Spezialpodium Zahntechnik statt. Informationen zum Tagungsprogramm und Ihre Anmeldung können Sie hier vornehmen.
LZK
Januar-Ausgabe von Praxisteam aktuell
Die neue Ausgabe unseres Magazins Praxisteam aktuell liegt vor! Es richtet sich insbesondere an zahnmedizinische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet praxisnahe Informationen sowie wertvolle und motivierende Tipps für den Berufsalltag. Im Heft Januar 2026 sind folgende Themen enthalten: Wir präsentieren die neue Beratungsplattform ZIMBA für Patientinnen und Patienten mit pflegerischem Unterstützungsbedarf. Die Dentalhygienikerin Sarah Zell zeigt smarte Prophylaxe-Möglichkeiten auf der Basis von unterschiedlichen High-Tech-Hilfsmitteln wie z. B. einer VR-Brille. Außerdem stellen wir den neuen ZMP-Kompaktkurs des Zahnmedizinischen Fortbildungszentrums Stuttgart vor, der neue Maßstäbe in der Fortbildung setzt. Das Magazin liegt der gedruckten Ausgabe des ZBW 1/2026 bei und steht auch online für Sie zum Durchblättern bereit.
LZK
Neues Urteil zum Stillbeschäftigungsverbot in der Zahnarztpraxis
Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 30.09.2025 - Aktenzeichen: 5 Ca 95/25 - die Klage einer angestellten Zahnärztin gegen deren Arbeitgeberin auf Ausspruch eines Beschäftigungsverbots während der Stillzeit abgewiesen. Das Gericht entschied, dass in diesem Fall die Arbeitgeberin nicht verpflichtet war, ein Beschäftigungsverbot für die Stillzeit auszusprechen und eine Beschäftigung der stillenden Zahnärztin weiterhin möglich war.
Im vorliegenden Fall führte die Zahnärztin im Rahmen ihrer Anstellung typische zahnärztliche Behandlungen wie Füllungen von Zahnlöchern, Anfertigung und Einsetzen von Zahnersatz, Kontrolluntersuchungen, Wurzelkanalbehandlungen, Entfernung von Zähnen und andere chirurgische Eingriffe durch. Die Zahnärztin teilte ihrer Arbeitgeberin mit, dass sie ihr Kind stille. Die Arbeitgeberin erstellte unter Zuhilfenahme des Empfehlungspapiers des Ad-hoc-Arbeitskreises Stillschutz, sowie auf Grundlage der aktualisierten Arbeitshilfe der Fachgruppe Mutterschutz von 2025 Gefährdungsbeurteilungen, in welchen festgestellt wurde, dass die Beschäftigung der angestellten Zahnärztin auch während der Stillzeit durch entsprechende Schutzmaßnahmen weiterhin möglich war. Ausgenommen wurden Operationen, Zahnextraktionen und die Entfernung von Amalgam-Füllungen. Verbleibende Gefahren konnten durch das Tragen persönliche Schutzausrüstung (wie das Tragen einer FFP2-Maske, einem Visier, Handschuhen und bei Bedarf einem Schutzkittel) auf ein verantwortbares Maß reduziert werden.
Das Gericht konnte keine unverantwortbare Gefährdung im Sinne des § 13 MuSchG erkennen, welche nicht durch vorrangige Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden konnte und wies die Klage daher ab.
Dieses Urteil zeigt, dass ein pauschales Stillbeschäftigungsverbot für angestellte, stillende Zahnärztinnen nicht angenommen werden kann. Keinesfalls sollte ein Beschäftigungsverbot allein auf Wunsch der angestellten Mitarbeiterin ausgesprochen werden um auf diese Weise der Mitarbeiterin den Mutterschutzlohn zu bezahlen und sich diesen anschließend über die Umlage U2 der Krankenkassen erstatten zu lassen. Dabei besteht die Gefahr des Regresses durch die jeweilige Krankenkasse und birgt zudem Strafbarkeitsrisiken. Vielmehr ist eine konkrete Beurteilung der Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Praxis erforderlich. In vielen Fällen wird eine Weiterbeschäftigung durch entsprechende Schutzmaßnahmen (z.B. durch das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung) möglich sein.
Bei der Einschätzung konkreter Gefährdungen kann auch eine vorherige Rücksprache mit der Fachgruppe Mutterschutzbei den Regierungspräsidien hilfreich sein.
Die Arbeitshilfe der Fachgruppe Mutterschutz zur Beurteilung von Gefährdungen bei Beschäftigung stillender Frauen in zahnmedizinischen Praxen finden Sie hier.
Erstellt von: Tricept AG, 11.12.2025
Aktualisiert von: Andrea Mader, 05.01.2026
