Ausgabe 37/2024
LZK
Besuchen Sie uns auf der infotage FACHDENTAL: Kostenlose Tageskarten erhältlich
Von 18. bis 19. Oktober findet die infotage FACHDENTAL Stuttgart wieder statt. Die Mischung aus Information, Kontaktpflege und Fortbildung wird auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Praxisteams nach Stuttgart locken. Besuchen Sie uns an unserer großen Kommunikationslounge in der Mahle-Halle (Halle 4), Standnummer 4C73. Mit unserem individuellen Messe-Ticket-Code erhalten Sie eine kostenlose Tageskarte, in der ein Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr enthalten ist.
Kostenlose Tagestickets
Für ein kostenloses Tagesticket auf die infotage FACHDENTAL am 18./19. Oktober 2025 geben Sie den Messe-Ticket-Code „LZKBW2024“ auf der Seite infotage FACHDENTAL Stuttgart - Tickets & Öffnungszeiten | Messe Stuttgart (messe-stuttgart.de) ein. Nach dem Einlösen des Codes müssen Sie sich anmelden – entweder Sie haben bereits ein MyFair Nutzerkonto oder Sie legen ein Nutzerkonto unter ‚Registrieren‘ an oder Sie bestellen als Gast. Bei einer Gastbestellung müssen Sie Ihre persönlichen Kontaktdaten angeben. An die angegebene Mailadresse wird das Tagesticket geschickt. Sie können eine VVS-Fahrkarte dazu buchen. Diese gilt nur am angegebenen Messetag.
Beratung und Service am Messestand
Drei Fachabteilungen der Geschäftsstelle der Landeszahnärztekammer stehen den Mitgliedern für ihre Fragen zur Verfügung und werden am Messestand präsent sein. Die Abteilung Praxisführung unter der Leitung von Marco Wagner informiert über ihre zahlreichen Serviceangebote wie die Hygiene-Beratung oder das BUS-Dienst-Kammermodell und ist behilflich bei der Suche im großen Kammer-Nachschlagewerk PRAXIS-Handbuch & Navigator.
Heiko Eisele von der Abteilung Studierende und angestellte Kammermitglieder ist jungen Praxisgründern mit der Niederlassungsberatung behilflich und stellt das Angebot der Körperschaften für Studierende vor.
Die Abteilung Zahnmedizinische Mitarbeiterinnen unter der Leitung von Thorsten Beck informiert über den Ausbildungsberuf Zahnmedizinische Fachangestellte und die neue Ausbildungsverordnung, die vielfältigen Aufstiegschancen des Berufes, die Aufstiegsfortbildung und das Weiterbildungsstipendium.
Werben Sie für den ZFA-Karrieretag!
Mit dem ZFA-Karrieretag möchte die Landeszahnärztekammer Schulabgängerinnen und Berufseinsteiger für den Ausbildungsberuf ZFA begeistern – und hat sich dafür ein interessantes Programm mit der Social-Media-Botschafterin der LZK einfallen lassen.
Nähere Informationen und Anmeldung unter Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: DentalHero (lzk-bw.de). Gerne stellen wir den Praxen kostenfreies Informationsmaterial zur Bewerbung des ZFA-Karrieretages zur Verfügung. Auf der Webseite Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: DentalHero (lzk-bw.de) können Info-Plakate und Postkarten bestellt werden.
LZK
NEU: Musterverträge im Mitgliederbereich
Die LZK BW stellt Ihnen Muster-Verträge zur Verfügung. Diese finden Sie unter diesem Link im Mitgliederbereich auf unserer Webseite. Um die Muster-Verträge zu verwenden, melden Sie sich bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Mitgliederbereich an. Bisher waren die Verträge ohne Anmeldung verfügbar. Da sie in der Vergangenheit oft eingesetzt wurden, ohne die Nutzungshinweise zu beachten, stellen wir die Verträge nur noch im geschlossenen Bereich zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Verträge per E-Mail versenden. Sollten Sie als Mitglied der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg noch keine Zugangsdaten zu unserem Mitgliederbereich haben, können Sie diese hier beantragen. Im Normalfall erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Bezirkszahnärztekammer.
BZÄK
GOÄ-Entwurf kann kein Vorbild für eine neue GOZ sein
Die Ärzteschaft diskutiert intensiv und kontrovers einen von Bundesärztekammer und PKV-Verband erarbeiteten Vorschlag einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die Bundesärztekammer der innerärztlichen Diskussion Raum gibt und eine Folgenanalyse des komplexen Entwurfes ermöglicht. Eine neue GOÄ ist aus Sicht der BZÄK grundsätzlich ein Fortschritt und dringend notwendig. Der Gesetzgeber muss seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Anpassung der Gebührenordnungen bei allen Berufen gleichermaßen nachkommen. Und nicht willkürlich selektieren. Grundlage für eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) kann der kolportierte GOÄ-Entwurf aber nicht sein.
„Der aktuell diskutierte GOÄ-Vorschlag trägt die Handschrift einer Erstattungsordnung. Namentlich eine Abschaffung des bewährten Gebührenrahmens kommt für die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf keinen Fall in Frage. Ein Gebührenrahmen erlaubt eine individuelle Bemessung nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Gerade das sehr patientenindividuelle zahnärztliche Leistungsspektrum mit seiner Vielzahl von Behandlungsalternativen für den Patienten lässt sich mit einer Festgebühr nicht transparent abbilden. Eine Gebühr, die den individuellen Besonderheiten Rechnung trägt und diese ausweist, ist gelebter Patientenschutz.“, so BZÄK-Vizepräsidentin Dr. Romy Ermler. „Die derzeit benutzte GOZ ist Anfang 1988 und damit noch vor der Wiedervereinigung Deutschlands in Kraft getreten. Die Zahnmedizin wie die betriebswirtschaftlichen Anforderungen haben sich in dieser Zeit dramatisch verändert. Völlig unabhängig von den BÄK-Überlegungen ist eine GOZ-Novelle mehr als überfällig.“
Zahnärzte und Zahnärztinnen haben Zugriff auf einzelne Bereiche der GOÄ, soweit die Leistungen nicht in der GOZ enthalten sind, z.B. Röntgenleistungen und eine Reihe von chirurgischen Leistungen.
Erstellt von: Kerstin Sigle, 09.10.2024
Aktualisiert von: Andrea Mader, 10.10.2024