Ausgabe 28/2024
LZK
Ergebnisse der Vertreterversammlung
Am 20. Juli 2024 trafen sich die Delegierten der Landeszahnärztekammer zur Vertreterversammlung in Stuttgart. Normalerweise gibt der Präsident in der Sommer-Vertreterversammlung kein standespolitisches Statement ab. Am 20. Juli 2024 sah sich Dr. Torsten Tomppert angesichts der Ereignisse der letzten sechs Monate dazu veranlasst: Die dramatische ambulante Versorgung, die Budgetierung, die nicht erfolgte Anpassung der GOZ, die in den Protestaufruf am 18. Juni mündete, der Cyberangriff auf die LZK und die Situation in der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe. Der Präsident fand aufrichtige und klare Worte.
Verdienstmedaillen
Die Vertreterversammlung begann mit der Verleihung zweier Verdienstmedaillen der Landeszahnärztekammer. Dr. Dr. Heiner Schneider erhielt die Verdienstmedaille posthum. Mit Christine Martin erhielt zum zweiten Mal eine Persönlichkeit die Verdienstmedaille, die nicht Angehörige des Berufsstandes ist. Christine Martin hatte 2003 als Leiterin der Rechtsabteilung und Justiziarin bei der LZK angefangen und später auch noch die Abteilung Praxisführung übernommen bis sie 2014 die Nachfolge von Wolfgang Löhl als Geschäftsführerin der BZK Stuttgart angetreten hatte. Zum Ende des vergangenen Jahres ist sie dort ausgeschieden.
Protestaktionen und Online-Kammerwahl
Dr. Tomppert resümierte die zahnärztlichen Protestaktionen am 18. Juni und bewertete sie als großen Erfolg. Er skizzierte verschiedene Szenarien der Fortsetzung der baden-württembergischen Protestaktionen in diesem Jahr sowie im kommenden Jahr der Bundestagswahl.
Das Ziel der Online-Kammerwahl, die Wahlbeteiligung zu steigern, sei zwar verfehlt worden, so Dr. Tomppert, dennoch "war es eine mutige Entscheidung und es gibt keinen Weg zurück."
Cyberangriff
Den Cyberangriff auf die LZK teaserte der Präsident lediglich an und überließ den detaillierten Bericht zur Timeline des Angriffs, den gezogenen Konsequenzen sowie dem Ausblick dem Experten der Firma KPMG, die der LZK über ihre Cyberversicherung empfohlen wurde.
Akademie Karlsruhe
Die Chronologie der Ereignisse in der Akademie für Zahnärztlichen Fortbildung Karlsruhe wurde von LZK-Vizepräsident Dr. Bert Bauder und Akademie-Verwaltungsratsvorsitzenden Dr. Robert Heiden vorgetragen. Beide sind Mitglieder der von der LZK frühzeitig eingerichteten Task Force, der außerdem LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, Haushaltsauschussvorsitzende Dr. Eva Hemberger, LZK-Direktor Axel Maag, BZK-Geschäftsführer David Richter, die Leiterin der Abteilung Finanzwesen Kathleen Kamprath sowie ein Rechtsanwalt einer auf Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Mannheim angehören.
Satzungen
Die Sommer-VV ist traditionsgemäß dem Erlass von Satzungen vorbehalten. Drei Satzungen erfuhren eine Änderung: Die Gebührenordnung, die Entschädigungsordnung für die Prüfungsausschüsse für ZFA nach GAP, ZMF, ZMP, ZMV und DH sowie die Berufsordnung. Ein Novum markiert die Änderung der Gebührenordnung: Erstmals werden für die Zahnärztlichen Stellen gesonderte Gebühren eingeführt und die anfallenden Aufwendungen nicht über den Kammerbeitrag finanziert. Damit werden die Kosten gerechter verteilt, denn größere Praxen mit mehreren Röntgeneinrichtungen bezahlen nicht mehr denselben Betrag wie kleinere Praxen mit wenigen Röntgengeräten bezahlen. Nach dem Urteil des EuGH ist die erste Kopie der Patientenunterlagen kostenlos zu gewähren. Aus diesem Grund bedurfte es einer Anpassung der Berufsordnung. Die Anpassung der Entschädigungsordnung resultiert aus der neuen Ausbildungsverordnung und der Einführung der Gestreckten Abschlussprüfungen GAP.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der nächsten Ausgabe des ZBW!
GESUNDHEITSPOLITIK/ BZÄK
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune: iMVZ begrenzen
In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat unter anderem über eine Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG) beraten. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, den weiteren Einfluss von iMVZ zu begrenzen und diesbezüglich im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Regulierung einzuführen. Diese Forderung tragen auch BZÄK und LZK BW mit. In der Begründung bezieht sich der Bundesrat vor allem auf die von ihm bereits unterbreiteten Vorschläge, die mit einem Entschließungsantrag im Juni 2023 an die Bundesregierung verschickt wurden. Die Zahnärzteschaft hat bereits einen Weg zur Lösung der vom Bundesrat benannten Probleme aufgezeigt. BZÄK und KZBV hatten gemeinsam konkrete Maßnahmen vorgeschlagen: Voraussetzung für die Berechtigung zur Gründung von zahnärztlichen MVZ durch ein Krankenhaus soll sein, dass das Krankenhaus über einen zahnmedizinischen Fachbezug verfügt und ein MVZ nur innerhalb seines Planungsbereiches gründen darf (räumlich-fachlicher Bezug). Zudem wären Änderungen im Zahnheilkundegesetz zur Regulierung der iMVZ pragmatisch und wirkungsvoll.
GESUNDHEITSPOLITIK/ BZÄK
Gewalt und Aggression gegen Ärzte und Personal
Angriffe gegen Rettungskräfte, Personal in Notaufnahmen, aber auch Ärzte, Zahnärzte, Praxispersonal haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das Bundesjustizministerium plant nun härtere Strafen. Dafür soll das Strafgesetzbuch erweitert werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann will den Strafrahmen bei körperlichen Angriffen auf Ärzte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute oder in Notaufnahmen verschärfen. Er schlägt vor, dass der bestehende Straftatbestand in Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – auf diese Personen ausgeweitet wird. Die BZÄK setzt sich dafür ein, dass die ebenfalls stark betroffene Zahnärzteschaft in den Schutzbereich des geplanten Gesetzes einbezogen wird. „In das Gesetz sollten alle Ärzte, Zahnärzte und das Personal einbezogen werden“ so Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer.
Erstellt von: Andrea Mader, 22.07.2024
Aktualisiert von: Andrea Mader, 24.07.2024