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Ausgabe 09/2024

LZK & KZV

Neuer Info-Clip online

Die gemeinsamen Info-Clips von Kammer und KZV gehen in die nächste Runde. Der Info-Clip Nr. 2 der LZK trägt den Titel: „Money, Money, Money“ und steht wieder in verschiedenen Formaten (Video, Short, Story, Reel) auf YouTube, Instagram und Facebook zur Verfügung. Im zweiten Info-Clip dreht sich alles ums Geld, denn er beantwortet viele Fragen, die sich junge Zahnärztinnen und Zahnärzte häufig stellen: Warum zahlt man als Kammermitglied einen Kammerbeitrag? Wozu ist dieser Beitrag? Welche gesetzlichen Aufgaben hat die Landeszahnärztekammer und welche zusätzlichen Leistungen bietet die LZK BW ihren Mitgliedern? Der zweite LZK-Info-Clip „Money, Money, Money“ ist hier zu finden.

Der zweite Info-Clip der KZV BW wurde zeitgleich auf den YouTube- und Instagram-Kanälen der KZV BW veröffentlicht und heißt: „Meine KZV BW – eine Adresse für alle Fälle“. Damit die Info-Clips von möglichst vielen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten wahrgenommen werden, sind die Videos der LZK BW und der KZV BW miteinander verlinkt. Und wir würden uns sehr freuen, wenn Sie die Clips in Ihren eigenen Social-Media-Kanälen teilen, um viele Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam zu machen.

LZK und KZV sind auf folgenden Kanälen in den sozialen Medien aktiv:

LZK BW 
•    https://www.facebook.com/lzkbw   
•    https://www.youtube.com/user/lzkbw     
•    https://www.instagram.com/junge_zahnaerzte_bw/   
•    https://www.instagram.com/zfa_ziemlichfetteausbildung/  

KZV BW
•    https://www.facebook.com/KZVBW 
•    https://www.youtube.com/@KZVBaden-Wurttemberg  
•    https://www.instagram.com/kzv_bw/ 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Geänderte Aufbewahrungsfrist zur Konstanzprüfung

Die Zahnärzteschaft fordert schon seit Langem einen Abbau von Bürokratie. Einen Schritt in diese Richtung ist nun mit der Änderung der Strahlenschutzverordnung erfolgt. Am 16.01.2024 trat die Änderung der Strahlenschutzverordnung in Kraft. In diesem Zuge wurde die Aufbewahrungsfrist für Konstanzprüfungen nach § 117 Abs. 2 Nr. 2 StrlSchV gesenkt. 

Künftig gelten daher folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Für Konstanzprüfungen, die ab dem 16.01.2024 durchgeführt werden, gilt künftig eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren nach Abschluss der Prüfung. 
  • Für Konstanzprüfungen, die vor dem 16.01.2024 durchgeführt wurden, gilt die bisherige Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Abschluss der Prüfung.
    (Eine Übergangsregelung für Konstanzprüfungen, die vor dem 16.01.2024 erfolgt sind,  wurde in der neuen Strahlenschutzverordnung nicht getroffen. Es gilt für diese Fälle weiterhin die bisherige Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren)
  • Abweichungen von den genannten Fristen kann im Einzelfall das zuständige Regierungspräsidium festlegen. 

Praxistipp:
Eine Aufstellung über die wichtigsten Aufbewahrungsfristen finden Sie im PRAXIS-Handbuch der LZK BW unter der Schaltfläche "2. Qualitätssicherung in der Zahnarztpraxis" unter Ziffer 2.1.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Achtung Betrugsversuch

Derzeit werden verdächtige E-Mails im deutschsprachigen Raum versendet, welche sich auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte richten. Ein Anbieter FFOL-Firmenfinder Online versendet E-Mails mit dem Betreff: „Offene Rechnung für Webvisitenkarte im Firmenfinder Online wartet auf Ihre Zahlung“. Im Text dieser E-Mail befindet sich eine „Rechnung“. Als Zahlungsweg wird lediglich PayPal angeboten. Ein Impressum und eine Bankverbindung werden nicht genannt. Nach einer Internetrecherche zu dieser Thematik stößt man auf zahlreiche Artikel, welche vor dieser betrügerischen Masche warnen. Es wird eine „Rechnung“ übersandt, obwohl gar keine Bestellung erfolgt ist. Es handelt sich dabei nur um ein reines Angebot. Die Landeszahnärztekammer rät daher dazu, die angebliche Rechnung nicht ungeprüft zu bezahlen, sondern nur wenn auch tatsächlich eine Bestellung für Webvisitenkarten bei der genannten Firma getätigt wurde.

Erstellt von: Andrea Mader, 04.03.2024

Aktualisiert von: Andrea Mader, 17.04.2024