
Ausgabe 37/2025
LZK BW
Arbeitsschutzbegehungen ab 2026 - Was ist zu beachten?
Gut vorbereitet mit den Hilfsmitteln der LZK BW!
Betriebe und Praxen werden immer wieder hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kontrolliert. Bereits 2021 wurde der gesetzliche Rahmen für eine verbindliche Mindestquote an Arbeitsschutzbegehungen geschaffen. Es ist daher davon auszugehen, dass ab 2026 auch Zahnarztpraxen verstärkt in den Fokus der staatlichen Gewerbeaufsicht rücken und deren Arbeitsschutzmanagement überprüft wird. Daneben kann es auch zu Arbeitsschutzüberwachungen durch die zuständige Bezirksstelle der Berufsgenossenschaft (BGW) kommen.
Wir geben weitere Informationen über mögliche Inhalte der Arbeitsschutzbegehungen und das breite Angebot an Hilfsmitteln der LZK BW für eine optimale Vorbereitung.
Mindestbesichtigungsquote
Mit Inkrafttreten des Arbeitsschutzkontrollgesetzes (ArbSchKG) am 1. Januar 2021 wurde für die staatlichen Aufsichtsbehörden eine verbindliche Mindestbesichtigungsquote festgelegt (§ 21 Abs. 1a ArbSchG). Ab 2026 sind die zuständigen Behörden verpflichtet, jährlich mindestens fünf Prozent der im jeweiligen Bundesland ansässigen Betriebe zu besichtigen und hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überprüfen. Das ArbSchKG verankert eine proaktive Arbeitsschutzüberwachung, die sich am Gefährdungspotenzial der Betriebe orientiert. Unternehmen mit erhöhtem Risiko sollen verstärkt kontrolliert werden.
Dualismus
Das deutsche Arbeitsschutzsystem basiert auf zwei Säulen (Dualismus): dem Staat und den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften). Neben den staatlichen Institutionen, wie der Gewerbeaufsicht, übernehmen insbesondere die Berufsgenossenschaften - beispielsweise die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) - zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz.
Begehungsinhalte
Der Begehungsschwerpunkt wird auf der systematischen Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation in Zahnarztpraxen liegen. Mögliche Inhalte umfassen unter anderem: Verantwortung/Aufgabenübertragung, Form der Arbeitsschutz-Betreuung (BuS-Dienst), durchgeführte und dokumentierte Gefährdungsbeurteilungen, Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arbeits-/Betriebsmedizin), Erste-Hilfe-Organisation, Brandschutz/Evakuierung, Prüfpflichtige Arbeitsmittel, Gefahrstoffe inklusive Händehygiene/Hautschutz, Biostoffe, Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Ergonomie und Psychische Belastung, Fremdfirmen/Planung/Beschaffung, durchgeführte und dokumentierte Mitarbeiter-Unterweisungen, ggf. Arbeitsschutzausschuss und ggf. Sicherheitsbeauftragte.
PRAXIS-Handbuch - Hilfsmittel zur Vorbereitung
Zur optimalen Vorbereitung auf eine Arbeitsschutzbegehung stellt das PRAXIS-Handbuch der LZK BW umfangreiche Unterstützungsangebote bereit. Dazu gehören unter anderem die Checkliste „Arbeitsschutz & Arbeitsmedizin“, der Leitfaden „Arbeitsschutz“ und eine Vielzahl an Muster-Arbeitsschutzformularen. Die Checkliste „Arbeitsschutz & Arbeitsmedizin“ bildet das Herzstück einer effektiven Vorbereitung auf die Arbeitsschutzbegehung.
Ergänzend bieten das BuS-Dienst „Kammermodell“ und zwei Online-Fortbildungskurse weitere Hilfestellungen: „Arbeitsschutz KOMPAKT - Update“ und „PRAXIS-Handbuch & Navigator - Basic-Kurs“.
Diese Hilfsmittel unterstützen Sie und Ihr Praxisteam systematisch bei der Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen und der Vorbereitung auf die bevorstehenden Begehungen.
LZK BW
Beruf und Familie - Herausforderung für alle
Mit der Broschüre „Herausforderung Beruf und Familie“ gibt die LZK eine wertvolle Unterstützung für alle Altersgruppen. Zwar sind besonders junge Zahnärztinnen und Zahnärzte gefordert, wenn es um die Vereinbarung von Beruf und Familie geht, da ihr Berufsstart oft in die Phase intensiver Familienplanung fällt. Interessant ist das Onlineheft der „LZK-Schriftenreihe – Recht“ aber für alle Altersgruppen, da es auch auf die Rechte und Pflichte von Praxisinhaberinnen und -inhabern eingeht. Klicken Sie rein – den Download finden Sie hier.
BZÄK
Im Dialog - der Jahresbericht 2024/2025 der BZÄK
Die Bundeszahnärztekammer hat ihren Jahresbericht veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025 und gibt einen Überblick über die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte der BZÄK. Den aktuellen Jahresbericht können Sie hier herunterladen.
Erstellt von: Kerstin Sigle, 06.10.2025
Aktualisiert von: Kerstin Sigle, 08.10.2025