
Ausgabe 33/2025
BZK TÜBINGEN & LZK
60. Bodenseetagung für Zahnärztinnen und Zahnärzte und 54. Tagung für ZFA's in Lindau
Beständigkeit in einer unbeständigen Welt: Bereits zum 60. Mal findet die jährliche Bodenseetagung der Bezirkszahnärztekammer Tübingen im bayrischen Lindau statt. Die Fortbildungsveranstaltung widmet sich in diesem Jahr dem Schwerpunktthema "Zukunft Zahnmedizin: Sicher, digital, patientenzentriert". Die Vortragsthemen drehen sich um Sicherheit in Diagnostik und Therapieentscheidung, um Herausforderungen wie Amalgamverbot oder Patientenaggression und um den Stellenwert und das Potenzial digitaler Technologien. Dabei stets im Fokus: das Wohl der Patientinnen und Patienten. Das Motto der Fortbildungstagung für ZFA's lautet "Tipps und Tricks - für Ihre tägliche Arbeit". Auf der Tagungswebseite finden Sie umfassende Informationen und haben die Möglichkeit sich anzumelden.
LZK
Neue Talente kennenlernen bei den Praktikumswochen Baden-Württemberg
Auch in diesem Jahr finden wieder die „Praktikumswochen Baden-Württemberg“ statt – gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die Praktikumswochen sind ein innovativer Weg, um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern und ihnen den Praxisalltag hautnah zu zeigen. Zwischen dem 13. und 31. Oktober 2025 haben Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse die Möglichkeit, jeden Tag ein anderes Unternehmen kennenzulernen. Als Zahnarztpraxis legen Sie selbst fest, an welchen Tagen Sie Praktikantinnen und Praktikanten bei sich aufnehmen möchten. Die Vermittlung und Organisation der Tagespraktika läuft unkompliziert über eine Online-Plattform – und das komplett kostenfrei. Weitere Informationen und die Anmeldung für Zahnarztpraxen finden Sie direkt auf der Online-Plattform. Zusätzlich gibt es für alle interessierten Praxen eine digitale Sprechstunde am 23. September 2025, von 10:00 bis 11:00 Uhr. Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Teilnahme und können Fragen stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
LZK
ZFA-Abschluss mit 1,9 oder besser? Jetzt für das Weiterbildungsstipendium bewerben!
Sie haben eine oder mehrere Zahnmedizinische Fachangestellte mit besonders guten Abschlussnoten? Dann aufgepasst! Herausragende berufliche Begabungen werden durch das Programm „Weiterbildungsstipendium“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Bewerben können sich Zahnmedizinische Fachangestellte, die ihre Abschlussprüfung mit der Note 1,9 und besser im Prüfungszeugnis bestanden haben. Eine Aufnahme in das Förderprogramm ist bis zum 25. Lebensjahr möglich. Bis zu 9.135 Euro können innerhalb von drei Jahren für Weiterbildungen in Anspruch genommen werden. Das Spektrum förderfähiger Maßnahmen ist breit: neue Technologien, berufliche Aufstiegsfortbildungen, fachkundliche Nachweise, ZMF, ZMP, ZMV, DH oder Fachwirt, Auslandspraktikum, Management und vieles mehr. Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt jährlich zum 1. Januar. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober des Vorjahres. Sprechen Sie Ihre begabten ZFA's in der Praxis an! Weitere Informationen gibt es hier!
LZK
Handbuch der Mundhygiene im Online-Bestellservice
Dr. Elmar Ludwig, LZK-Referent für Geriatrische Zahnmedizin, und Dr. Guido Elsäßer, ehemaliger LZK-Referent für Inklusive Zahnmedizin, haben für die Arbeit in Pflegeeinrichtungen ein Handbuch der Mundhygiene erarbeitet. Es wurde von der Bundeszahnärztekammer in der inzwischen 3. Auflage veröffentlicht und kann bei der LZK BW gegen eine Schutzgebühr angefordert werden. Das Handbuch gibt es in drei Einheiten mit folgender Gebührenstaffelung: Ein Exemplar kostet 5 Euro, fünf Exemplare kosten 20 Euro und 10 Exemplare 40 Euro. Der Versand ist inklusive. Das Handbuch kann im Online-Bestellservice auf der LZK-Webseite bezogen werden.
LZK
Neuer Rahmenvertrag der LZK: Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zum 28. Juni in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, kurz: EAA) auf nationaler Ebene um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, um allen Kammermitgliedern den Zugang zu barrierefreien Lösungen zu ermöglichen.
Zum 1. August 2025 hat die LZK einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, der Ihnen ermöglicht, die Leistungen der Firma Eye-Able zu vergünstigten Konditionen bzw. einem Rabatt von 20 Prozent in Anspruch zu nehmen. Die LZK ist der Auffassung, dass die digitale Barrierefreiheit nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden sollte, sondern vielmehr ein soziales Thema ist, das allen Menschen zugutekommen sollte, die unsere oder Ihre Praxiswebseiten besuchen. Deshalb sollen alle Kammermitglieder gleichermaßen - und nicht nur jene Praxen, die unter die Bestimmungen des BFSG fallen - die Leistungen von Eye-Able zu den vergünstigten Konditionen nutzen können.
Das BFSG findet für Zahnarztpraxen Anwendung bei mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Millionen EUR. Für diese Zahnarztpraxen sind das Eye-Able-Audit und der Eye-Able Report in Verbindung mit der Barrierefreiheitsstärkungserklärung wichtige Leistungen. Das Eye-Able Audit ist eine Browsererweiterung zur Überprüfung der Barrierefreiheitsfehler auf der Webseite. Das Audit enthält Fehlerbeschreibungen, Quellangaben und Handlungsempfehlungen. Der Eye-Able Report ist ein Dashboard zur Übersicht, detaillierten Analyse und Strukturierung der identifizierten Probleme, mit einer wöchentlichen Prüfung von 250 URL's. Mit dem Barrierefreiheitsgenerator wird eine Barrierefreiheitserklärung auf Basis der vorhandenen Daten des Eye-Able Reports automatisiert erstellt.
Optionale Tools sind die auch von der LZK (die nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt) auf ihrer Webseite eingerichteten Tools Eye-Able-Assistent, eine Assistenzsoftware, mit dem über 25 Einstellungen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können, das Translate-Tool, das die Übersetzung der Webinhalte in bis zu 30 Fremdsprachen ermöglicht sowie Eye-Able einfache Sprache, mit dem die Inhalte der Webseite in eine vereinfachte Sprache übersetzt werden können.
Machen Sie Ihre Praxis-Webseite für alle zugänglich!
Nutzen Sie den Rabattcode ZahnärzteBW20 für einen Rabatt von 20 Prozent!
Ihre Ansprechpartnerin bei Eye-Able ist Isabella Stefan, isabella.stefan@eye-able.com, Tel. +49 174 2178800. Sie steht Ihnen für weitere Auskünfte und den Abschluss eines individuellen Vertrages zur Verfügung.
Erstellt von: Andrea Mader, 08.09.2025
Aktualisiert von: Andrea Mader, 09.09.2025