Ausgabe 32/2025

LZK

Kammer im Gespräch mit der Bundeswehr 

Anlässlich ihrer Amtsübernahme als neue Kommandeurin des Sanitätsunterstützungszentrums Stetten am kalten Markt (Nähe Sigmaringen) besuchte Flottenärztin Cathrin Streier die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg. Die 51-jährige Württembergerin aus Calw stellte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert die vielfältigen Aufgaben des Zentrums vor, das für die truppenärztliche, truppenzahnärztliche und fachärztliche Versorgung vor allem in Baden-Württemberg, aber auch an bayerischen und französischen Standorten zuständig ist. Mit seinen Sanitätsversorgungszentren in Müllheim, Illkirch, Bruchsal, Calw, Dillingen, Ulm, Laupheim, Sigmaringen, Pfullendorf und Donaueschingen deckt das Zentrum rund 80 Prozent der Fläche Baden-Württembergs ab. Zum Zuständigkeitsbereich gehören unter anderem die Deutsch-Französische Brigade, das ABC-Abwehrkommando der Bundeswehr, das Ausbildungszentrum „Spezielle Operationen“ sowie das Hubschraubergeschwader 64.

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage betonte Streier die wachsenden Herausforderungen für die Bundeswehr. Auf Initiative von Verteidigungsminister Boris Pistorius wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern, Kommunen, Blaulichtorganisationen und Wirtschaft der „Operationsplan Deutschland“ entwickelt. Dieser strategische Plan regelt die militärische und zivile Verteidigung in Krisen- und Konfliktzeiten. Dabei spielen auch Zahnärztinnen und Zahnärzte und andere medizinische Fachkräfte eine wichtige Rolle, um die (zahn-)medizinische Versorgung der gesamten Bevölkerung sicherzustellen.

„Gerade in diesem Szenario ist es sinnvoll, die Kooperation von Bundeswehr und Kammer weiter zu intensivieren“, betont Dr. Tomppert.


BZÄK

Verbot des Inverkehrbringens von Medizinprodukten für dentale Anwendungen

Die schwedische Agentur für Medizinprodukte (SMPA) hat am 9. Juni 2025 ein Verbot für das Inverkehrbringen der Medizinprodukte Tubulex (F-109), Tubulicid rot (F-102, F-119), Tubulicid blau (F-101), Tubulicid plus (endo) (F-103, F-112), Tubulitec primer (F-104), Tubulitec liner (F-105), Tubulitec lösn medel (F-106) und DT temporary dressing (F-107) der Dental Therapeutics AB verhängt. Die Produkte sind für die Reinigung und Versiegelung von Kavitäten und Wurzelkanälen bestimmt. Der Grund für das Verbot ist die fehlende CE-Zertifizierung der Produkte durch eine benannte Stelle.

Das Verbot des Inverkehrbringens gemäß Artikel 97 der Europäischen Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 gilt für den gesamten europäischen Markt. Die schwedische Behörde geht davon aus, dass die Produkte nach dem Datum des Entzugs der Bescheinigung illegal in Verkehr gebracht wurden. Daten, die dies belegen, sind das Vorhandensein der Produkte auf verschiedenen Websites und die Verteilung einer gefälschten Bescheinigung an Händler, zusammen mit Konformitätserklärungen für die Produkte, die nach dem Entzug der Bescheinigung ausgestellt wurden. 

Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass der Erwerb und die Anwendung nichtverkehrsfähiger Medizinprodukte verboten sind. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die aufgeführten Produkte auch in deutschen Zahnarztpraxen angewendet werden, haben Landesbehörden angekündigt, im Rahmen der Überwachung ein Augenmerk auf die betroffenen Produkte zu legen.


BZÄK

focus.de: "Desinfektions-Irrsinn bei deutschen Zahnärzten"

"Zahnärzte gelten als durchweg wohlhabend, selbst bestimmt und vielfach genussorientiert. Was aber die wenigsten Patienten mit Zahnweh ahnen: Auf den Praxen lastet eine besonders fein ausgetüftelte Menge von bürokratischem Irrsinn", schreibt Reinhard Schlieker auf focus.de am 11. August und nimmt Bezug auf den Forderungskatalog der BZÄK zur Entlastung der Praxen. Darin fordert die BZÄK ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau, mit dem sieben überflüssige bürokratische Hürden im Praxisalltag abgeschafft werden müssen. Forderung Nr. 1 ist die "Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbot der abschließenden Wischdesinfektion von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren Validierung". 

Erstellt von: Andrea Mader, 11.08.2025

Aktualisiert von: Andrea Mader, 13.08.2025