Ausgabe 30/2025

LZK

Fake-Videos auf Social Media

Aktuell kursieren auf Instagram und Facebook Videos einer Mitarbeiterin der Landeszahnärztekammer, in dem diese für Zahnpflegeprodukte wirbt. Diese Videos basieren auf einem Originalvideo, das zusammengeschnitten und inhaltlich verändert wurde. Eine Produktwerbung fand nicht statt. Die bekannten Videos sind inzwischen in den Social Media Kanälen entsprechend kommentiert. Wir weisen darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Produktwerbung betreibt.


LZK

Neuer Rahmenvertrag der LZK: Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist zum 28. Juni in Kraft getreten. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, kurz: EAA) auf nationaler Ebene um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wirtschaftsleben zu gewährleisten. Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg setzt auf mehr soziale Verantwortung und hat einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, um allen Kammermitgliedern den Zugang zu barrierefreien Lösungen zu ermöglichen. 

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gehört zu den Schrittmachern bei der Mundgesundheit für Menschen mit Unterstützungsbedarf in Deutschland und hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Mundgesundheit und damit die Lebensqualität pflegebedürftiger älterer Menschen wie auch von Menschen mit Behinderungen nachhaltig flächendeckend zu verbessern. Auch der digitalen Barrierefreiheit fühlt sich die LZK verpflichtet und hat neben ihrem barrierefreien Angebot auf der Webseite mit den Tools der Firma Eye-Able Anfang des Jahres 2025 die digitale Barrierefreiheit der Webseite weiter verbessert. 

Nun hat die LZK den nächsten Schritt unternommen - für Sie, unsere Kammermitglieder. Zum 1. August 2025 hat die LZK einen Rahmenvertrag mit der Firma Eye-Able abgeschlossen, der Ihnen ermöglicht, die Leistungen der Firma Eye-Able zu vergünstigten Konditionen bzw. einem Rabatt von 20 Prozent in Anspruch zu nehmen. Die LZK ist der Auffassung, dass die digitale Barrierefreiheit nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben umgesetzt werden sollte, sondern vielmehr ein soziales Thema ist, das allen Menschen zugutekommen sollte, die unsere oder Ihre Praxiswebseiten besuchen. Deshalb sollen alle Kammermitglieder gleichermaßen - und nicht nur jene Praxen, die unter die Bestimmungen des BFSG fallen - die Leistungen von Eye-Able zu den vergünstigten Konditionen nutzen können. 

Das BFSG findet für Zahnarztpraxen Anwendung bei mindestens 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Millionen EUR. Für diese Zahnarztpraxen sind das Eye-Able-Audit und der Eye-Able Report in Verbindung mit der Barrierefreiheitsstärkungserklärung wichtige Leistungen. Das Eye-Able Audit ist eine Browsererweiterung zur Überprüfung der Barrierefreiheitsfehler auf der Webseite. Das Audit enthält Fehlerbeschreibungen, Quellangaben und Handlungsempfehlungen. Der Eye-Able Report ist ein Dashboard zur Übersicht, detaillierten Analyse und Strukturierung der identifizierten Probleme, mit einer wöchentlichen Prüfung von 250 URL's. Mit dem Barrierefreiheitsgenerator wird eine Barrierefreiheitserklärung auf Basis der vorhandenen Daten des Eye-Able Reports automatisiert erstellt. 

Optionale Tools sind die auch von der LZK (die nicht unter das Barrierefreiheitsgesetz fällt) auf ihrer Webseite eingerichteten Tools Eye-Able-Assistent, eine Assistenzsoftware, mit dem über 25 Einstellungen an individuelle Bedürfnisse angepasst werden können, das Translate-Tool, das die Übersetzung der Webinhalte in bis zu 30 Fremdsprachen ermöglicht sowie Eye-Able einfache Sprache, mit dem die Inhalte der Webseite in eine vereinfachte Sprache übersetzt werden können. 
 
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Ihre Ansprechpartnerin bei Eye-Able ist Isabella Stefan, isabella.stefan@eye-able.com, Tel. +49 174 2178800. Sie steht Ihnen für weitere Auskünfte und den Abschluss eines individuellen Vertrages zur Verfügung. 

Erstellt von: Andrea Mader, 30.07.2025

Aktualisiert von: Andrea Mader, 05.08.2025