Ausgabe 28/2025

LZK

Validierung der Aufbereitungsprozesse: Partnerprogramm der Firma Normec Valitech

Die Firma Normec Valitech, bekannt als langjähriger Dienstleistungspartner der LZK BW für die Durchführung von Validierungen der Aufbereitungsprozesse, bietet ein neues Partnerprogramm an. Mit der Teilnahme am Partnerprogramm erhalten Sie einen Preisvorteil auf die vertraglich vereinbarten Reisekosten. Die Höhe des Preisvorteiles ist abhängig von der Anzahl der beauftragten Prozessvalidierungen (Anzahl der Aufbereitungsgeräte). Die Informationen zum neu angebotenen Partnerprogramm erhalten Sie automatisch durch die Mitarbeitenden der Firma Normec Valitech bei der Vor-Ort-Durchführung der Prozessvalidierungen in Ihrer Praxis oder bereits vorab bei Interesse.


LZK

Änderung der Pflichtangaben im Internet

Zum 20. Juli 2025 wurde die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) aufgehoben. Je nach Ausgestaltung der Praxis-Webseite regelte die ODR-VO bis zu diesem Zeitpunkt, dass auf der jeweiligen Webseite ein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission platziert und über die Möglichkeit der Nutzung dieser Plattform informiert werden musste. Dies erfolgte meist im Impressum und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Aufhebung der ODR-VO entfallen nun diese Informationspflichten.

Bisher lautete die Passage in der Regel wie folgt:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
ec.europa.eu/consumers/odr
Meine / Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.“

Beschwerden können nun über die Plattform zur Online-Streitbeilegung nicht mehr eingereicht werden. Der Link zur Plattform der Europäischen Kommission ist ab diesem Datum nicht mehr aktiv. Dies bedeutet, dass ab dem 20.07.2025 sämtliche Hinweise auf die Online-Streitbeilegungsplattform auf der Praxiswebseite (Impressum, AGB oder anderen Bereichen der Website) gelöscht werden müssen.

Fehlerhafte Informationen zu einer nunmehr nicht mehr bestehenden Online-Plattform könnten als irreführend angesehen werden und abgemahnt werden. 


LZK

Ab sofort: Online-Bestellservice für Handbuch der Mundhygiene 

Gute Mundhygiene trägt zu Wohlbefinden und Lebensqualität bei. Bei Pflegebedürftigkeit müssen unterstützende Personen (Pflegekräfte bzw. pflegende Angehörige) die Zahn- und Mundpflege teilweise oder vollständig übernehmen. Dr. Elmar Ludwig, LZK-Referent für Geriatrische Zahnmedizin, und Dr. Guido Elsäßer, ehemaliger LZK-Referent für Inklusive Zahnmedizin, haben für die Arbeit in Pflegeeinrichtungen ein Handbuch der Mundhygiene erarbeitet. Es wurde von der Bundeszahnärztekammer in der inzwischen 3. Auflage veröffentlicht und kann bei der LZK BW gegen eine Schutzgebühr angefordert werden. Das Handbuch gibt es in drei Einheiten mit folgender Gebührenstaffelung: Ein Exemplar kostet 5 Euro, fünf Exemplare kosten 20 Euro und 10 Exemplare 40 Euro. Der Versand ist inklusive. Das Handbuch kann in unserem Online-Bestellservice bezogen werden. 

Erstellt von: Andrea Mader, 21.07.2025

Aktualisiert von: Claudia Richter, 28.07.2025