
Ausgabe 25/2025
BZÄK
Konkreter Forderungskatalog zur Entlastung der Praxen vorgelegt
Zahnarztpraxen leiden wie viele Branchen in Deutschland an einem Bürokratie-Burnout. 25 Prozent der Behandlungszeit gehen durch überflüssige Bürokratie verloren, so die BZÄK. Täglich müssen Mitarbeitende in den Praxen sage und schreibe 962 Regelungen befolgen. „Nachdem die neue Bundesregierung seit einigen Wochen im Amt ist und die Regierungsparteien im Wahlkampf den Bürokratieabbau als essenzielles Thema für unser Land und unser Gesundheitswesen identifiziert haben, geht es nun an die praktische Umsetzung“, sagt BZÄK-Vizepräsident Konstantin von Laffert. Die BZÄK fordert ein Sofortprogramm zum Bürokratieabbau, mit dem im ersten Schritt sieben überflüssige bürokratische Hürden im Praxisalltag abgeschafft werden.
Konkret schlägt die BZÄK folgende Maßnahmen vor:
- Rücknahme des von der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), dem RKI und dem BfArm veröffentlichten Verbots der „abschließenden Wischdesinfektion“ von semikritischen Medizinprodukten bzw. deren „Validierung“.
- Abschaffung der Fremdvalidierung des Aufbereitungsprozesses zahnärztlicher Medizinprodukte.
- Bundesweite Einführung der „Tagesabschlussdokumentation“ bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen.
- Abschaffung der Forderung aus der Medizinproduktebetreiberverordnung nach einem „Beauftragten für Medizinprodukte“ bei mehr als 20 Angestellten in einer Praxis.
- Abschaffung des Bestandsverzeichnisses aller aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte in Zahnarztpraxen.
- Abschaffung der bestehenden Pflicht zur Teilnahme an Aktualisierungskursen im Strahlenschutz (Kenntnisse und Fachkunde).
- Sofortige Streichung des neuen § 21, Absatz 1a Arbeitsschutzgesetz. Keine neuen Praxisbegehungen nach Arbeitsschutzgesetz!
„Die Praxisteams sind am Limit ihrer Belastbarkeit angekommen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und legen heute in einem ersten Schritt die von der Politik eingeforderten konkreten Vorschläge vor. Für echten Bürokratieabbau bedarf es couragierter Interventionen und Änderungen zahlreicher Verordnungen und Gesetze. Ein zauderndes Argumentieren nach dem Muster „das steht so in der Verordnung und ist daher Pflicht“, wie wir es in den letzten 20 Jahren gehört haben, ist nicht mehr akzeptabel. Von Menschen gemachte sinnlose Vorschriften können jederzeit auch von Menschen wieder abgeschafft werden. Wir fordern die Politik auf, unsere Vorschläge ohne jahrelange Debatten schnell und unkompliziert umzusetzen“, so v. Laffert.
LZK
Unterstützung für Kammermitglieder: Beratung zur Praxisabgabe
Zum umfangreichen Dienstleistungs- und Serviceangebot der LZK gehört auch eine Beratung zur Praxisabgabe. Die Beratung erfolgt durch die Abteilung für Studierende und angestellte Kammermitglieder in der LZK-Geschäftsstelle. Alle wichtigen Informationen sowie das Beauftragungsformular finden Sie auf der Webseite der LZK BW.
Das Angebot der Praxisabgabeberatung umfasst:
- Unterstützung bei der Entscheidungsfindung
- Beratung zum richtigen Zeitpunkt der Praxisabgabe
- Strukturierte Planung des Abgabeprozesses
- Hilfe bei organisatorischen und formalen Schritten
LZK
Update zur Fälschung von DGUV-Schreiben!
Im April haben wir Sie erstmals vor einer neuen Betrugsmasche gewarnt, bei der Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu einem angeblichen DGUV-Präventionsmodul versenden. Die E-Mails erreichten damals auch schnell erste Mitgliedsbetriebe, zum Beispiel Zahnarztpraxen, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Inzwischen gibt es ein Update der DGUV zum Betrugsversuch, über das wir Sie nachfolgend informieren:
Die Betrugsschreiben zum Präventionsmodul wurden inzwischen geändert und enthalten nun eine „Letzte Zahlungsaufforderung“, verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Pfändung von Konten) und der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (z. B. SCHUFA). Diese Schreiben sind nicht echt und stammen weder von der DGUV noch vom Gerichtsvollzieher.
Beantworten Sie diese Schreiben daher nicht und kommen Sie nicht der genannten Zahlungsaufforderung nach. Allen Empfängern solcher Schreiben wird empfohlen, nicht auf solche Schreiben zu reagieren und sich an die örtliche Polizei zur Einleitung rechtlicher Schritte zu wenden.
Die DGUV hat die Ermittlungsbehörden über diese Entwicklung informiert und außerdem Kontakt zur SCHUFA aufgenommen.
Erstellt von: Andrea Mader, 30.06.2025
Aktualisiert von: Andrea Mader, 01.07.2025