
Ausgabe 11/2025
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Neue Qualitätssicherungs-Richtlinie: Auswirkungen auf Monitore
Seit Beginn des Jahres 2025 erreichen die Zahnärztliche Stelle Baden-Württemberg, die Landeszahnärztekammer als auch die Bezirkszahnärztekammern vermehrt Anfragen bezüglich des Betriebes von Befundmonitoren. Insbesondere wird hinterfragt, in welchem Umfang „alte Monitore“ weiter betrieben werden dürfen, da scheinbar diverse Marktteilnehmer durch aggressive Werbung den Eindruck vermitteln, dass nun alle „alten Monitore“ ausgetauscht werden müssten. Dem ist nicht so!
Die novellierte Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) enthält folgende für den Betrieb von Befundmonitoren (BWG - Bildwiedergabegerät) wichtige Regelungen:
- BWG mit einer Abnahmeprüfung nach DIN 6868-157
Diese Befundmonitore wurden ab bzw. nach dem 01.05.2015 in Betrieb genommen. Für diese Befundmonitore ergeben sich keine relevanten Änderungen bzgl. der Durchführung von Konstanzprüfungen (siehe Anhang B.1.2 der QS-RL).
- BWG mit einer Abnahmeprüfung nach DIN 6868 V 57
Diese Befundmonitore dürfen nun weiter betrieben werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass je nach Einsatzort bzw. Einsatzzweck (in Raumklasse 6 – Behandlungszimmer oder bei DVT-Betrieb) auch eine jährliche messtechnische Prüfung durchzuführen ist. Der relevanteste Prüfparameter ist dabei das maximale Leuchtdichteverhältnis R‘ (früher nannte man das Kontrast), die Mindestanforderung beträgt ≥ 100. Das dürften viele Monitore nach über 10 Jahren Betrieb vermutlich nicht mehr erreichen. In Raumklasse 5 (Büro, Röntgenraum sofern entsprechend abgedunkelt) muss diese messtechnische Prüfung in einem Intervall von 5 Jahren durchgeführt werden.
- BWG zur Betrachtung (Raumklasse 4)
Diese unterliegen keiner Qualitätssicherung. Das bedeutet, dass alle Monitore, die nicht explizit als Befundmonitore ausgewiesen sind, von diesen Regelungen nicht betroffen sind. Zur Betrachtung können daher auch (in entsprechender Entfernung vom Behandlungsarbeitsplatz) herkömmliche Fernseher verwendet werden.
Fazit
Die künstlich provozierte Aufregung soll also lediglich Verkäufe ankurbeln. Natürlich ist zu erwarten, dass Befundmonitore, die älter als zehn Jahre sind, ggf. ersetzt werden müssen. Es empfiehlt sich, den Bestand an Befundmonitoren und anderen BWG in der Praxis zu analysieren, um den tatsächlichen Investitionsbedarf zu ermitteln.
ZFZ STUTTGART & LZK
Sommer-Akademie 2025 zum Thema "Wissen trifft Praxis"
Die diesjährige Sommer-Akademie des ZFZ Stuttgart findet von 4. bis 5. Juli 2025 als 2-tägige Präsenzveranstaltung im Forum Ludwigsburg statt und ist als Upgrade für das gesamte Praxisteam gedacht. Die einzigartige Veranstaltung verbindet fachliche Weiterbildung mit Teamgeist, aktuellen Themen und einem inspirierenden Rahmenprogramm. Neben fünf Vorträge von renommierten Referentinnen und Referenten haben die Fortbildungsteilnehmerinnen und Fortbildungsteilnehmer die Möglichkeit die große Dentalausstellung zu besuchen. Nach dem Programm lädt das BBQ-Menü, erfrischende Sommerdrinks und Live-Musik dazu ein, sich in entspannter Atmosphäre mit Kollegen auszutauschen. Vor dem offiziellen Beginn der Sommer-Akademie bietet das ZFZ Stuttgart in diesem Jahr sechs exklusive Workshops an. Die Workshops finden am Freitag, 4. Juli 2025, von 9 bis 12 Uhr im Forum Ludwigsburg statt.
Das Programm Sommer-Akademie 2025 auf einen Blick:
04.07.2025
- Peter Holzer, Sparringspartner für Unternehmen mit Schwerpunkten in Führung & Generationswechsel: Wie Sie im Wettbewerb um die besten Köpfe erfolgreich sind.
- Annika Osche, Tanztrainerin: Tanzen gegen Demenz - von Kreuzworträtsel bis Rock ‘n‘ Roll – ein interaktiver Vortrag, wie einfach Demenzprävention sein kann.
- René Borbonus, Spezialist für berufliche Kommunikation: Klarheit
Gemeinsamer Abend mit Musik und kulinarischen Genüssen!
05.07.2025
- Betül Hanisch, Knigge, Kommunikations-& Körpersprache Coach: Erfolgreiche Patientenkommunikation – klug, kompetent und wertschätzend
- Sabine Hübner, Service-Performance-Beraterin: Service ist eine Haltung
Hier gibt's alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung!
GESUNDHEITSPOLITIK
G-BA-Innovationsausschuss: Zwei zahnmedizinische S3-Leitlinien (weiter)entwickelt
Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich bei der Behandlung von seltenen, genetisch bedingten Zahnerkrankungen künftig erstmals auf eine S3-Leitlinie stützen. Ein vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördertes Projekt hat die evidenzbasierten Empfehlungen entsprechend des Regelwerks der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) neu entwickelt. Ein weiteres Projekt überarbeitete die zahnmedizinische S3-Leitlinie zur Vorbeugung von Karies bei Kindern und Jugendlichen durch eine Versiegelung von Zahnflächen.
Der Innovationsausschuss übermittelt die beiden Leitlinien an die AWMF mit der Bitte, sie im Leitlinienregister zu veröffentlichen. Auch begleitende Patientenleitlinien wurden von den Projekten entwickelt beziehungsweise aktualisiert.
VersSeErZ – Versorgung Seltener, genetisch bedingter Erkrankungen der Zähne
Seltene, genetisch bedingte Erkrankungen der Zähne sind meist mit ausgeprägten Funktionseinschränkungen verbunden. Das Spektrum klinischer Befunde reicht vom Fehlen des schützenden Zahnschmelzes über einen vorzeitigen Verlust von Zähnen bis hin zur Nichtanlage von Zähnen. Obwohl Betroffene von früher Kindheit an eine lebenslange zahnärztliche Betreuung benötigen, fehlten bisher systematisch entwickelte Behandlungsempfehlungen. Diese Lücke wird nun durch die erfolgreiche Neuentwicklung einer S3-Leitlinie geschlossen.
In dem Projekt arbeiteten (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, Selbsthilfegruppen, Patientenverbände und Patientennetzwerke zusammen. In der neuen Leitlinie sind die seltenen genetisch bedingten Zahnerkrankungen anhand der Leitsymptome gebündelt. Es werden optimale Behandlungsstrategien für Kinder, Jugendliche und Erwachsene beschrieben sowie neue, digitale Fertigungstechnologien bei der prothetischen Versorgung beurteilt.
FissVers – Update der S3-Leitlinie Fissuren- und GrübchenVersiegelung
Der Kariesbefall tritt im Kindes- und Jugendalter typischerweise an Fissuren und Grübchen der bleibenden Backenzähne auf. Mit einer dauerhaften Versiegelung dieser Zahnflächen soll das Entstehen von Karies vermieden bzw. reduziert werden. Das Projekt hat die seit dem Jahr 2006 bestehende und bisher zweimal überarbeitete S3-Leitlinie „Fissuren- und Grübchenversiegelung“ turnusmäßig aktualisiert. Dabei wurden die bisherigen Schlüsselfragen zum qualitativ hochwertigen Vorgehen neu formuliert und um weitere ergänzt: beispielsweise welche klinische Durchführung (Trockenlegung, Vorbehandlung, Säurekonditionierung etc.) für die einzelnen Arbeitsschritte sinnvoll ist und über welche unerwünschten Ereignisse und Wirkungen bei der Versiegelung berichtet wurde.
Erstellt von: Andrea Mader, 20.03.2025
Aktualisiert von: Andrea Mader, 24.03.2025