Ausgabe 03/2025

EUROPA

Europäischer Gerichtshof erlaubt Mitgliedsstaaten Verbot von Fremdinvestoren

Ob Rechtsanwaltskanzlei, Arzt- oder Zahnarztpraxis – Finanzinvestoren haben Freiberuflerpraxen als Renditeobjekte ausgemacht. Dabei steht es außer Frage, dass das erklärte Ziel eines Finanzinvestors – die Gewinnmaximierung – Einfluss auf die Organisation und die Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft haben kann. Aus diesem Grund hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot zu unterwerfen. Dieses untersagt es der Anwaltschaft, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Damit soll die anwaltliche Unabhängigkeit gestärkt und die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichtspunkten geschützt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung nun einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23) hat das Gericht jetzt festgehalten: Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. 

Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben könnten, so das Gericht.

Damit stützt der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.

Dazu sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, sagte: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“

Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun wird es Zeit, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.


LZK

Firma D-Trust wurde Ziel eines Cyberangriffs: Das Unternehmen gibt den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aus

Die D-Trust GmbH ist Ziel eines Angriffs auf das Antragsportal für Signatur- und Siegelkarten geworden. Der Angriff wurde am 13. Januar 2025 festgestellt. Dabei sind möglicherweise personenbezogene Daten von Antragstellern entwendet worden. Ausgegebene Signatur- und Siegelkarten wurden nicht kompromittiert und können weiter genutzt werden. PINs, Passwörter, Zahlungsinformationen sowie andere Systeme sind nicht betroffen.

Nach Aufdecken des Angriffs hat die D-Trust umgehend die Situation ausgewertet und Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Schutz der Daten im Portal sicherzustellen. Die entsprechenden Aufsichtsstellen wurden benachrichtigt, die Betroffenen werden individuell informiert. Es wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Ein spezialisiertes IT-Sicherheitsteam der D-Trust arbeitet eng mit den zuständigen Behörden zusammen, um die Hintergründe des Angriffs aufzuklären. Die D-Trust bedauert die dadurch entstehenden Umstände und steht bei Rückfragen unter kontakt@d-trust.net zur Verfügung.

Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Firma D-Trust!


LZK

Mindestlohnerhöhung seit 01.01.2025

Der gesetzliche Mindestlohn wurde von 12,41 Euro brutto je Zeitstunde auf 12,82 Euro erhöht. Die Erhöhung gilt seit dem 1. Januar 2025 und erfolgte durch die „Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung“  vom 24. November 2023. Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie in unserem Merkblatt zum Mindestlohn auf der Homepage der Landeszahnärztekammer unter Zahnärzte und dann bei Downloads.


FREIE BERUFE

Steigende Ausbildungszahlen

Nach den aktuellen Zahlen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurden in Baden-Württemberg zum Stichtag 30.09.2024 insgesamt 6.939 neue Ausbildungsverträge bei den Freien Berufen registriert. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 834 Verträgen bzw. 13,7 %. Mit insgesamt fast 30.000 Auszubildenden sind die Freien Berufe der drittgrößte Ausbildungsbereich in Baden-Württemberg. Der Landesverband der Freien Berufe setzt sich für nachhaltige Rahmenbedingungen in der beruflichen Ausbildung ein und unterstützt die Ausbildungsbemühungen der Freiberuflerinnen und Freiberufler umfangreich. Einen Überblick über die Ausbildungsberufe bei den Freien Berufen, die Aktivitäten des LFB in diesem Bereich und statistische Kennzahlen finden Sie hier


Erstellt von: Andrea Mader, 21.01.2025

Aktualisiert von: Andrea Mader, 21.01.2025