Ausgabe 21/ 2023
GEMATIK
Ab sofort als eLearning: Online-Fortbildung zum E-Rezept
In einer Online-Fortbildung hat die gematik am 23. Juni über die Funktionen des E-Rezepts und die Einsatzmöglichkeiten informiert. Das Ausstellen und Einlösen eines E-Rezeptes mittels gematik-App und elektronischer Gesundheitskarte (eGK) wurde live im Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer Baden-Württemberg demonstriert. Ab sofort kann die aufgezeichnete E-Rezept-Fortbildung auch als eLearning nachträglich absolviert werden. Das eLearning wird mit 2 Fortbildungspunkten (Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BW) bewertet, die von der LZK BW anerkannt werden. Wie Sie sich im Fortbildungsportal der Landesärztekammer BW registrieren können, entnehmen Sie der Anleitung "Registrierung-Anmeldung-SVmed_eLearning-E-Rezept" und der Anleitung "Hinweise_SVmed-ILIAS".
BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER
eZahnarztausweis jetzt beantragen!
Sofern noch nicht geschehen, sollten Zahnarztpraxen umgehend damit beginnen, sich auf das E-Rezept vorzubereiten. Seit kurzem liegt ein Gesetzentwurf vor, mit dem Zahnarztpraxen deutschlandweit ab dem 1. Januar 2024 zur Nutzung des E-Rezepts verpflichtet werden sollen. Es kann davon ausgegangen werden, dass Vertragszahnärzte ab Januar apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch verordnen müssen. Andernfalls drohen den Praxen Sanktionen in Form der Kürzung von Vergütung und monatlicher TI-Pauschale. Ein persönlicher eZahnarztausweis (HBA) ist für die Nutzung des E-Rezepts eine der wesentlichen Voraussetzungen. Informationen zur Bestellung eines eZahnarztausweises/ HBAs finden Sie auf der Infoseite der BZÄK. Informationen zum E-Rezept und zur Frage, wie sich Praxen konkret vorbereiten können, hat die KZBV auf einer Themenseite zusammengestellt.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
App „Dentinostic“: HanseMerkur abgemahnt
In Ausgabe 16/2023 des Kammer KOMPAKT hat die LZK BW über die App Dentinostic berichtet. Patienten konnten in der App einen Online-Fragebogen ausfüllen, ein Video eines betroffenen Zahnes erstellen und diesen in einem 3D-Modell markieren. Die Patienten hätten dann eine Diagnose, eine personalisierte Therapieplanung und bei Bedarf sogar ein Privatrezept erhalten sollen. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG warb für diese App per E-Mail. Die LZK BW hat den Vorgang zur Einleitung rechtlicher Schritte an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet. Diese hat nun die HanseMerkur Krankenversicherung AG wettbewerbsrechtlich abgemahnt und sie aufgefordert, nicht mehr für eine zahnärztliche Fernbehandlung zu werben. Die HanseMerkur Krankenversicherung AG ist dieser Aufforderung nachgekommen und hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Vor allem sollte der Übergangszeitraum bis zum Jahreswechsel genutzt werden, um die erforderliche Technik bereitzustellen und deren Funktion zu erproben. Dazu zählt neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit einem Konnektor (ab PTV4+), Kartenterminals und der Aktualisierung der Praxissoftware auch ein persönlicher eZahnarztausweis (HBA). Ein E-Rezept muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden, eine Signatur per Praxisausweis (SMC-B) ist beim E-Rezept ausgeschlossen und auch nicht als Ersatzverfahren vorgesehen. Eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt dabei die gleiche Rechtsgültigkeit wie eine handschriftliche Unterschrift und wird u. a. auch für die Erstellung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder eines digitalen Heil- und Kostenplans (EBZ) benötigt. Die Person, die im E-Rezept als Ausstellende eingetragen ist, muss dieses auch mit ihrem eigenen HBA signieren. Das bedeutet, dass jede Person in einer Zahnarztpraxis, die Verordnungen erstellt, einen persönlichen, beim Anbieter freigeschalteten und aktivierten HBA benötigt.
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die künftig E-Rezepte erstellen wollen und noch keinen persönlichen HBA besitzen, sollten deshalb schnellstmöglich einen Antrag stellen. Spätestens zum 1. Januar 2024 ist das Ausstellen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ansonsten nicht mehr regelhaft möglich. Es ist zu empfehlen, den HBA kurzfristig zu bestellen, damit ausreichend Zeit besteht, das Erstellen und Ausstellen von E-Rezepten zu erproben.
ZFZ STUTTGART
Sommer-Akademie: Alle Vorträge bis 31. August On-Demand verfügbar
DGDH only, Sommer-Akademie Classic, Sommerfest XXL und Sommer-Akademie Online – mit vier angebotenen Paketen war das diesjährige Fortbildungsevent des ZFZ Stuttgart ein echtes Novum. Das neue Fortbildungsformat hat sich bewährt. ZFZ-Direktorin PD Dr. Yvonne Wagner zeigte sich sehr zufrieden: „Wir hatten über 500 Präsenzteilnehmerinnen und -teilnehmer und 150 haben sich online zugeschaltet – und alle Vorträge sind noch bis 31. August 2023 On-Demand verfügbar.“
Erstellt von: Kerstin Sigle, 10.07.2023
Aktualisiert von: Andrea Mader, 12.07.2023