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Ausgabe 04/ 2023

BZÄK & HDZ

Spendenaufruf für die Erdbebenregion

Ein schweres Erdbeben hat die Türkei und Syrien erschüttert. Offiziellen Meldungen zufolge starben bereits mehr als 5000 Menschen, über 23.500 weitere wurden verletzt. Noch immer steigt die Opferzahl, das komplette Ausmaß der Katastrophe ist noch nicht abzusehen. Tausende Verschüttete konnten auch noch lebend aus den Trümmern gerettet werden. Häuser und Straßen wurden zerstört, tausende Menschen haben ihr Zuhause verloren. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) rufen dazu auf, mit einer Spende zu helfen.

„Unsere Partner vor Ort starteten bereits die Nothilfe für die Menschen im Erdbebengebiet“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann. „Unter den eingestürzten Gebäuden in der Türkei war auch ein Krankenhaus. Externe Nothilfe ist dringend“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) rufen dazu auf, mit einer Spende zu helfen:

Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE28 300 60601 000 4444 000
BIC: DAAEDEDD
Stichwort: Erdbeben

Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300,-Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte.

Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte
E-Mail: info@stiftung-hdz.de  
www.stiftung-hdz.de


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Optimal vorbereitet für die Medizinprodukte-Praxisbegehung

In den letzten Monaten erreichten uns zahlreiche Rückmeldungen aus allen vier Bezirken, dass sich die Regierungspräsidien zur Überwachung der Aufbereitung von Medizinprodukten (= Praxisbegehung) angekündigt haben. Die Landeszahnärztekammer bietet viele Möglichkeiten für eine optimale Vorbereitung auf eine Praxisbegehung. Mit der Hygiene-Beratung kommen die LZK-Hygiene-Experten vor Ort in Ihre Praxis. Die Terminvereinbarung findet telefonisch mit der Abteilung Praxisführung statt, eine gewisse Vorlaufzeit sollte beachtet werden. Informationen über die Hygiene-Beratung der LZK finden Sie hier. Daneben stellt das PRAXIS-Handbuch über die „Schaltfläche 5“ detaillierte Checklisten, Ratgeber und Muster-Dokumente zur Selbstüberprüfung und Optimierung des bereits praxisintern etablierten Hygiene- und Aufbereitungsmanagements bereit.


LZK & IZZ

Überarbeiteter Informationsflyer über den Basistarif

Der Basistarif sichert die medizinische Versorgung für privat versicherte Patientinnen und Patienten. In diesem Tarif sind Risiko- oder Leistungsausschlüsse unzulässig. Das IZZ hat den Flyer über den Basistarif, in dem die wesentlichen Informationen zusammengefasst sind, überarbeitet. Der überarbeitete Flyer kann direkt über das IZZ als Printexemplar bestellt werden oder auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer hier heruntergeladen werden.


LZK & KZV

Die Chancen in der Krise sehen

Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer – und damit mehr als je zuvor – nahmen am 3. Februar am hybriden Landeskongress Gesundheit 2023 teil. Der Kongress unter dem Motto „Gesundheitssystem im Krisenmodus?“ bot einen spannenden Mix aus Vorträgen und Diskussionen. Zudem konnten sich die Gäste vor Ort auf den Fachmessen MEDIZIN 2023 und THERAPRO über aktuelle Entwicklungen informieren.

Im Fokus des Landeskongresses standen multiple Krisenszenarien im komplexen deutschen Gesundheitssystem. Vom Schirmherrn der Veranstaltung, Sozial- und Gesundheitsminister Manfred Lucha, über die hochkarätigen Referentinnen und Referenten bis hin zu den Teilnehmenden war die Einschätzung am Ende des Tages klar: Die Lage des Gesundheitssystems ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Als Beleg dafür wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitssystem während der Corona-Krise benannt – ein Beweis für die Leistungsfähigkeit des Systems.

Einen ausführlichen Bericht zum Landeskongress Gesundheit lesen Sie im Zahnärzteblatt 4/2023.

Erstellt von: Andrea Mader, 06.02.2023

Aktualisiert von: Andrea Mader, 06.02.2023