Ausgabe 03/ 2023
GESUNDHEITSPOLITIK
Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Die konstante Abnahme der Häufigkeit und Schwere der Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 begründet die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023. Damit entfallen verpflichtende Maßnahmen wie beispielsweise das betriebliche Hygienekonzept, die Prüfung von Schutzmaßnahmen wie AHA-L und Testangebote für Präsenzbeschäftigte, Unterweisung von Beschäftigten zu den Gesundheitsgefährdungen durch Covid-19 sowie die Informationspflicht zu der Möglichkeit einer Schutzimpfung. Auch wenn die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben ist, bleibt die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Arbeitsschutz-Instrument. Es gilt nun - wie bereits vor der Corona-Pandemie- praxisgerechte und wirksame Maßnahmen zum Infektionsschutz der Beschäftigten eigenverantwortlich festzulegen.
Die Berufsgenossenschaft (BGW) empfiehlt zur Verhütung von Ansteckungen bei der Arbeit sowie insbesondere bei lokalen und branchenspezifischen Infektionsausbrüchen selbstverständlich weiterhin praxisgerechte und wirksame betriebliche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können Maßnahmen zum Infektionsschutz eigenverantwortlich festlegen. Die Gefährdungsbeurteilung ist hierzu das zentrale Arbeitsschutz-Instrument: Die Beschäftigten leiten daraus erforderliche Schutzmaßnahmen ab, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die Basis der Gefährdungsbeurteilung bilden die DGUV Vorschrift 1 und das Arbeitsschutzgesetz.
Zu beachtende weiterführende Informationen zum Infektionsschutz haben wir Ihnen nachfolgend zusammen gestellt:
- Bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der Zahnarztpraxis ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) anzuwenden.
- Weiterführende Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier.
- Ergänzend müssen weitere gesetzliche Vorgaben des Bundes und der Bundesländer in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz oder länderspezifische Corona-Regelungen in der Zahnarztpraxis umgesetzt werden.
Eine Zusammenstellung der aktuell gültigen Arbeitsplatz- und Infektionsschutzregelungen in der Zahnarztpraxis finden Sie hier.
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER
Existenzgründungs-Workshop SnowDent: Noch wenige freie Plätze!
Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung bieten vom 14. bis 16. April 2023 wieder gemeinsam den SnowDent-Existenzgründungs-Workshop an. Der Workshop richtet sich an Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich zum Thema Niederlassung in der eigenen Praxis informieren wollen, sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit befinden oder sich vor Kurzem niedergelassen haben. Neben dem Seminarprogramm bietet SnowDent beste Möglichkeiten, sich innerhalb der Profession zu vernetzen. Ergänzend zum Seminarprogramm besteht zudem ausreichend Gelegenheit die Winterlandschaft in Ischgl zu genießen. Alle Infos kompakt finden Sie im Flyer, zur Anmeldung geht es hier.
UMFRAGE
Umfrage "Strategieänderung nach staatlichem Einfluss": Machen Sie mit!
Isolde Stephan ist Zahntechnikermeisterin und arbeitet derzeit als EMBA-Studentin an ihrer Masterthesis. Sie möchte herausfinden, wie Unternehmen aus dem dentalen Bereich auf Veränderungen, die durch staatliche Einflüsse hervorgerufen werden (Gesetze, Förderungen etc.), reagieren. Damit ihre Erhebung aussagekräftig ist, benötigt sie zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Landeszahnärztekammer unterstützt die Arbeit und bittet um Ihre Teilnahme an der Online-Umfrage. Die Umfrage ist anonym und dauert etwa 10 Minuten. Persönliche Daten werden nicht gespeichert. Hier geht es zur Online-Umfrage.
Erstellt von: Andrea Mader, 25.01.2023
Aktualisiert von: Andrea Mader, 31.01.2023