Ausgabe 49/ 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

DVT-Strahlenschutz-Begehungen des Landes: Optimale Vorbereitung und Unterstützung durch die LZK BW

Das Land Baden-Württemberg hat in ihrem risikoorientierten Strahlenschutz-Aufsichtsprogramm festgelegt, dass Zahnarztpraxen, die eine DVT-Röntgeneinrichtung betreiben, ab 2023 gemäß Strahlenschutzrecht durch das zuständige Regierungspräsidium begangen werden. Zahnarztpraxen mit konventionellen Röntgeneinrichtungen (2D-Technik) sind von diesen Vor-Ort-Überprüfungen nicht betroffen. In der aktuell äußerst angespannten Situation für die Praxen stellt diese Begehung eine weitere außerordentliche Belastung dar. Die LZK BW konnte ihre fachliche Expertise bei den Inhalten der DVT-Strahlenschutz-Begehungen im Sinne der Zahnärzteschaft einbringen. In einem kostenlosen Online-Webinar informiert der Röntgenreferent der LZK BW, PD Dr. Dirk Schulze, die Betreiberin oder den Betreiber einer DVT-Röntgeneinrichtung über die wichtigsten Aspekte und Schwerpunkte der „DVT-Strahlenschutz-Begehungen“ durch die Regierungspräsidien.

Nachfolgend alle wichtigen Informationen zum LZK-Webinar „DVT-Strahlenschutz-Begehung ab 2023 - Was nun?“':

Anmeldung
Zur LZK-Webinar-Anmeldung gelangen Sie hier. Nutzen Sie diese Chance sich rechtzeitig und optimal über die Begehungsanforderungen zu informieren, um mit ihrer Zahnarztpraxis optimal vorbereitet zu sein!

Teilnahme
An der Informationsveranstaltung kann ausschließlich die Praxisinhaberin oder der Praxisinhaber teilnehmen, in deren/dessen Praxis eine DVT-Röntgeneinrichtung betrieben wird.

Neue Checkliste
Als weitere Unterstützung, neben dem Online-Webinar, bietet die LZK BW im PRAXIS-Handbuch eine neue „Checkliste für die DVT-Strahlenschutz-Begehung (StrlSchG, Regierungspräsidien)“ für die optimale Begehungsvorbereitung Ihrer Zahnarztpraxis an. Die Checkliste beinhaltet die Grundlageninformationen der strahlenschutzrechtlichen Aufsicht in Baden-Württemberg. Daneben stellt die Checkliste die wichtigsten Aspekte/ Schwerpunkte der DVT-Strahlenschutz-Begehung in Zahnarztpraxen vor.

Diese sind beispielsweise:

  • Organisation des Strahlenschutzes in der Zahnarztpraxis (Strahlenschutzorganisation / Personal): Strahlenschutzverantwortliche/r (SSV) und Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB); Nachweise der Personal-Qualifikationen inkl. DVT-Fachkunde-Bescheinigung; Mitarbeiter-Unterweisung.
  • Betrieb einer DVT-Röntgeneinrichtung: DVT-Röntgeneinrichtung und Praxis-Entwicklung; Sachverständigen-Prüfung/en und Anzeige/Genehmigung der DVT-Röntgeneinrichtung; Einweisung in die DVT-Röntgeneinrichtung; Baulicher Strahlenschutz (Röntgenraum, Geräte-Auslösung, Kennzeichnung, Kontrollbereich); Arbeitsanweisungen (Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers); Zutrittsregelungen für Beschäftigte, Patienten und Begleitpersonen; Schutzausrüstung; Dokumentationspflichten; DVT-Befundungsraum; Konstanzprüfungen.

Die neue „Checkliste für die DVT-Strahlenschutz-Begehung (StrlSchG, Regierungspräsidien)“ können Sie im PRAXIS-Handbuch der LZK BW abrufen.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Barrieren abbauen: Kooperation verlängert

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und Special Olympics Baden-Württemberg (SO BW) haben ihre zum 1. Januar 2018 abgeschlossene Kooperation um weitere fünf Jahre verlängert. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert sprach von einer "win-win-Situation", die die bundesweite Schrittmacherrolle der LZK BW weiter unterstreicht. Auch für SO BW-Präsident Mathias Tröndle stand eine weitere Partnerschaft außer Frage, es haben sich zwei Partner gefunden, die auf ihrem jeweiligen Gebiet - sportliche und medizinische Ebene - eine bundesweite Vorbild- und Vorreiterrolle einnehmen. Die LZK BW war die erste Zahnärztekammer, die eine Kooperationsvereinbarung mit einem Landesverband von Special Olympics Deutschland abgeschlossen hat. An die Vertragsunterzeichnung durch die beiden Präsidenten schloss sich eine Kammer KONVERSATION, erweitert um Dr. Guido Elsäßer, LZK-Referent für Inklusive Zahnmedizin, und Florian Rauch, Referent des Gesundheitsprogramms von SO BW, an.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Nicht vergessen: Mikrobiologische Überprüfung der Wasserqualität der Behandlungseinheiten

Die Vorgaben in „Ziffer 5: Wasser führende Systeme“ aus der KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“ gehören zu den etablierten Prüfungsaspekten im Rahmen einer Medizinprodukte-Überwachung durch die zuständigen Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Die mikrobiologische Qualität des Betriebs-/Prozesswassers der Behandlungseinheiten ist jährlich zu untersuchen. Diese Anforderung bezieht sich auf Behandlungseinheiten, die über das Trinkwasserleitungsnetz der Praxis sowie über ein Flaschen-/ Bottle-System gespeist werden. Die Wasseruntersuchung an den Behandlungseinheiten dient gleichzeitig dem Patientenschutz und dem Schutz des Behandlungsteams. Die LZK BW bietet Ihnen für die Durchführung der Wasseruntersuchungen drei Rahmenvertragspartner an.

Mikrobiologische Überprüfung der Wasserqualität an den Behandlungseinheiten gemäß KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde - Anforderungen an die Hygiene“:

Wo wird die „Wasser-Probe“ entnommen?
Die Untersuchung erfolgt an einer Entnahmestelle pro Behandlungseinheit (z. B. Mundglasfüller, Mehrfunktionsspritze, Mikromotor der Übertragungsinstrumente).

Was ist bei der Probenahme zu beachten?
Die Entnahme der zu untersuchenden Wasserprobe erfolgt nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von mindestens 20 Sekunden („Wasser-Durchspülen“ der Entnahmestelle). Die Probenahmeanleitung des beauftragten Wasserlabors ist stets zu beachten! Somit ist eine Eigenkontrolle durch geschultes Praxispersonal anhand der Probenahmeanleitung des Wasserlabors möglich.

Untersuchungsintervalle?
Die Untersuchungsabstände für die Wasseruntersuchungen liegen bei 12 Monaten.

Welche Parameter der Wasserqualität sind zu überprüfen?
Die Untersuchung umfasst die Bestimmung der Gesamtkeimzahl (Koloniebildende Einheiten/KBE) bei 36°C und der Legionellen (Legionella spez.).

Richtwerte gemäß KRINKO-Empfehlung?
- Gesamtkeimzahl (Koloniebildende Einheiten/KBE) bei 36°C: 100/ml
- Legionellen: 0 KBE Legionellen/1ml

Praxistipp:
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bietet für die Durchführung der mikrobiologischen Überprüfung der Wasserqualität an den Behandlungseinheiten (in Eigenkontrolle) Rahmenverträge mit den folgenden akkreditierten Wasserlaboren an:
- Labor für Umwelthygiene (LUH)
- Firma Valitech GmbH & Co. KG
- biocheck Hygienetechnisches Labor GmbH

Sie finden die Vertragsinhalte, Preiskonditionen sowie Bestellmöglichkeiten im PRAXIS-Handbuch der LZK BW (Ziffer 4.3.5)


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER & KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG

Neues Angebot von LZK BW und KZV BW: Digitaler Reiseführer für den Berufseinstieg

Für Studierende, Berufseinsteigerinnen und -einsteiger sowie junge Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Körperschaften LZK BW und KZV BW ein umfangreiches und informatives digitales Nachschlagewerk entwickelt - den „Reiseführer“, der ab sofort online abrufbar ist. Gut 250 verlinkte Schlagworte geben Auskunft über wichtige Themen rund um die zahnärztliche Berufsausübung und bieten Orientierung bei Berufseinstieg und Praxisstart. Vielfältige Informationen zu Rechtsgrundlagen, Abrechnungsbestimmungen, Ordnungen, Gebührenziffern sowie zu weiteren beruflichen Fragen sind übersichtlich im Reiseführer hinterlegt und online abrufbar. Die Schlagworte werden regelmäßig aktualisiert und um weitere Begriffe ergänzt. Auch zu den umfassenden Service- und Dienstleistungsangeboten der beiden Körperschaften gibt der Reiseführer Auskunft und macht ihn so zu einem zuverlässigen Begleiter.

„Der Weg vom ersten Tag an der Uni bis hin zur Überreichung der Approbationsurkunde, der ersten zahnmedizinischen Behandlung des Berufslebens oder der Schlüsselübergabe zur eigenen Praxis ist eine lange Reise. Eine Reise mit vielen Unsicherheiten, Weggabelungen und Entscheidungen, mit Reisepartnerinnen und -partnern und mit viel Gepäck, mit Rückenwind und Glücksmomenten genauso wie mit Sorgen und Durststrecken“, so beschreiben LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und KZV-Vorsitzende Dr. Ute Maier im Vorwort zum Reiseführer den Weg, der vor künftigen Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt.

Der Reiseführer ist ein gemeinsames Projekt des Arbeitskreises "FutureNOW – Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg", dessen Arbeit sich vor allem an junge Zahnärztinnen und Zahnärzte beim Übergang vom Studium ins Berufsleben, während ihrer Assistenzzeit und zu Beginn ihrer Berufsausübung richtet. Ziel ist es, junge Zahnärztinnen und Zahnärzte mit verschiedenen Veranstaltungen und Angeboten auf ihre Existenzgründung und die damit verbundenen Herausforderungen vorzubereiten und den fachlichen Austausch untereinander zu fördern.

Den Reiseführer finden Sie auf der LZK-Webseite hier!


VERSORGUNGSANSTALT TÜBINGEN

Fortbildungsveranstaltung für Neuapprobierte

"Was können, was müssen Sie heute schon tun für Ihre berufsständische Versorgung?" Zu diesem Thema lädt die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte am Mittwoch, 25.01.2023 zu einer Fortbildungsveranstaltung speziell für neuapprobierte Kolleginnen und Kollegen ein. Im Rahmen des Online-Seminars wird die Präsidentin der Versorgungsanstalt die Fragen beantworten, warum es berufsständische Versorgungswerke gibt, was man tun kann, um eine auskömmliche Rente zu generieren, wie das System funktioniert und wie die Perspektive ist. Informationen zur Anmeldung...

Erstellt von: Kerstin Sigle, 07.11.2022

Aktualisiert von: Andrea Mader, 10.11.2022