Kontakt

Ausgabe 33/ 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Kammer KONVERSATION zur Digitalisierung in der Zahnmedizin

Für die Politik gibt es aktuell ein Allheilmittel im Bereich der Gesundheit, nämlich die Digitalisierung, beobachtet LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert. Im Rahmen der Kammer KONVERSATION befragte das Präsidium der LZK BW deshalb die Digitalisierungssprecher der grün-schwarzen Landesregierung zu digitalen Anwendungen, Datenschutz und weiteren Themen. Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen die bereits im ZBW veröffentlichten Gespräche mit Ansgar Mayr (CDU) und Peter Seimer (Die Grünen) nochmals zur Verfügung.

 


BZÄK

Informationen der BZÄK zum Thema Affenpocken

Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Website aktuelle Informationen zum Thema Affenpocken veröffentlicht. Laut Bundesregierung besteht kein Anlass zur Beunruhigung, auch wenn die WHO den Affenpocken-Ausbruch zur „Notlage von internationaler Tragweite“ erklärt hat. Gegen die seltene Viruserkrankung stehen Impfstoffe und Therapeutika zur Verfügung.
Die Informationen der BZÄK finden Sie hier – dort wird durch einen Link unter "Weitere ausführliche Informationen" auch auf relevante Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung verwiesen.

 


GESUNDHEITSPOLITIK

G-BA: Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich

Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden ab sofort wieder rein telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 4. August. Die Regelung gilt demnach vorerst befristet bis 30. November 2022.

Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni 2022 angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen. Inzwischen seien die Zahlen aber wieder angestiegen, erklärte der Ausschussvorsitzende Josef Hecken. Gleichzeitig beginne in den kommenden Monaten die Erkältungs- und Grippesaison. «Wir wollen volle Wartezimmer in Arztpraxen und das Entstehen neuer Infektionsketten vermeiden», sagte er. Die telefonische Krankschreibung sei eine einfache, erprobte und bundesweit einheitliche Lösung dafür. (Quelle: Pressemitteilung des G-BA)


KRANKENKASSEN

Ersatzbescheinigungen für Gesundheitskarten

Der Chipmangel trifft jetzt auch die Krankenkassen in Deutschland. Vor allem bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) fehlen elektronische Gesundheitskarten (eGK). Rund 400.000 Versicherte hätten stattdessen Ersatzbescheinigungen erhalten. Legen Patienten diese vor, können Praxen die erbrachten Leistungen wie gewohnt abrechnen. Bei bekannten Patienten sei das unproblematisch. Sei ein Patient neu in einer Praxis, müssten allerdings die Daten manuell in das Praxisverwaltungssystem aufgenommen werden.

Das könnte je nach Patientenaufkommen den Praxisbetrieb belasten, so die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Betroffen seien nicht nur Neuversicherte, denn Gesundheitskarten müssen nach fünf Jahren ersetzt werden. „Nach Einschätzung der Gematik sind von der aktuell angespannten Situation auf dem Chipmarkt alle Kartenhersteller betroffen“, erklärte die Gematik auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes. Für die Versicherten entstehe daraus kein Nachteil, bestätigten sowohl der AOK-Bundesverband als auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV). Sie müssten nur diese Ersatzbescheinigung in der Arzt- oder Zahnarztpraxis vorlegen.
Die Situation soll sich aber ab Herbst wieder entspannen, so die Erwartung. Probleme macht das allerdings beim Elektronischen Rezept, für das die Versicherten eine NFC-fähige eGK und ein NFC-fähiges Smartphone benötigen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

 

Erstellt von: Kerstin Sigle, 29.07.2022

Aktualisiert von: Kerstin Sigle, 04.08.2022