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Ausgabe 31/ 2022

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

LZK-Vertreterversammlung am kommenden Samstag

Am Samstag, 23. Juli findet die Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer in der Reithalle des Hotel Maritim in Stuttgart statt. Traditionsgemäß steht der Erlass und die Änderungen von Satzungen bei der Sommer-VV im Mittelpunkt. Vier Satzungen sollen eine Änderung erfahren: Wahlordnung, Weiterbildungsordnung, Geschäftsordnung der Vertreterversammlung und die Satzung. Passend zum nachhaltigen Engagement der Kammer wird Dr. Dr. Markus Tröltzsch aus Ansbach sich im Festvortrag mit der Frage„Ist Nachhaltigkeit in der Praxis realistisch umsetzbar?" kritisch auseinander setzen.


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Landesamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Medizinprodukten

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Dentalprodukten, u.a. Hand- und Winkelstücken, die nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften genügen. Nach Erkenntnissen der Marktüberwachungsbehörden werden Dentalprodukte unter den Namen AZDENT und Joy Dental eingeführt, die nicht den medizinprodukterechtlichen Vorschriften (Verordnung (EU) 2017/745) entsprechen.

Unter dem Namen AZDENT und Joy Dental werden verschiedenste Medizinprodukte (MP) für den zahnärztlichen und kieferorthopädischen Bereich angeboten (z. B. Zahnspangendrähte, Brackets, Bohraufsätze, Hand- und Winkelstücke). Die angegebenen Benannten Stellen TÜV Rheinland LGA Products GmbH und TÜV SÜD Product Service GmbH haben bestätigt, dass die zahnmedizinischen Produkte missbräuchlich mit der Notified Body Nummer 0197 und 0123 in Kombination mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Auch die Angabe der Nummer 0499 wurde beobachtet. Allerding ist unter dieser Nummer keine Benannte Stelle notifiziert.

Trotz Bemühungen der Notified Bodies gegen diesen Missbrauch vorzugehen, sind diese Produkte weiterhin über Plattformen, wie z. B. Ebay, Alibaba und Banggood, erhältlich.

Die MP sind aus medizinprodukterechtlicher Sicht nicht einfuhrfähig, da
- das CE-Kennzeichen und die Notified Body Nummer 0197, 0123 oder die Nummer 0499 missbräuchlich angebracht sind,
- die Angabe des Herstellers/ Bevollmächtigten inkl. Anschrift auf der Kennzeichnung und Gebrauchsanweisung fehlt,
- die formalen Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen nicht erfüllt sind (u. a. Gebrauchsanweisung und Angaben auf Produkt/Verpackung in deutscher Sprache).

Bekannte Verkäufer/Versender sind bisher:
- Henan Baistra Industries Corp., China
- Banggood, Hong Kong, China
- DAP,China

Quelle: Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

BZÄK appelliert an BMG: GKV-Finanzstabilisierungsgesetz modifizieren

Die Gesetzespläne zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) setzen mit Sparmaßnahmen ausgerechnet an der Patientenversorgung an. Die neuen parodontologischen Behandlungen fallen in die geplante Budgetierung. „Derzeit bereits für den Patienten genehmigte Leistungen der mehrjährigen Leistungsstrecke könnten unter der GKV-FinStG-Budgetierung nicht mehr erbracht werden. Auch ein Behandlungsbeginn bei neuen Patientinnen und Patienten wäre kaum noch möglich", kritisiert BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. Die BZÄK appelliert daher an das Bundesgesundheitsministerium, die Gesetzespläne zu modifizieren.

Seit Juli 2021 gibt es die PAR-Behandlungsstrecke in der GKV. Sie ist Ergebnis fachlicher Beratungen der KZBV im G-BA. Mit etwa 35 Millionen an einer Parodontitis Erkrankten in Deutschland und einer bereits vor Jahren festgestellten Unterversorgung war sie dringend notwendig. Durch die Aufklärungskampagne der Bundeszahnärztekammer paro-check.de gibt es inzwischen auch eine gesteigerte Nachfrage nach Parodontitisbehandlungen in den Praxen und die chronische Erkrankung konnte mit der neuen PAR-Behandlungsstrecke gut in den Griff gebracht werden.

Die Zahnmedizin ist kein Kostentreiber im GKV-System. Seit 1980 ist ihr Anteil an den Gesamtausgaben um 58 Prozent gesunken. Hier zahlt sich Prävention direkt aus. Große Gewinne werden hingegen an anderer Stelle aus dem Sozialsystem getragen: Ausländische Private–Equity-Unternehmen führen regelmäßig Gewinne aus Deutschland ab, häufig in Steueroasen. Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen sollten umgehend von Gründung und Betrieb medizinischer Versorgungszentren ausgeschlossen werden. Die ambulante Patientenversorgung durch niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte hingegen ist Fürsorge und Prävention statt Kostenfaktor.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 18.07.2022

Aktualisiert von: Andrea Mader, 19.07.2022