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Werbung für eine kostenlose Grippeschutzimpfung durch einen Arzt im Baumarkt für Kunden

 | Gericht:  Landgericht (LG) Saarbrücken  | Aktenzeichen: 7 III O 88/00 | Entscheidung:  Beschluss
Kategorie Berufliche Kommunikation

Beschlusstext


In dem einstweiligen Verfügungsverfahren wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung und durch die Vorsitzende, unter Bezugnahme auf den mit zuzustellenden Antrag vom 21.11.2000 angeordnet:

1.
Der Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in Zeitungsanzeigen oder sonst werblich, insbesondere in der Art der als Anlage 1 beigefügten Anzeige aus dem Wochenblatt “Sachsen-Sonntag“ vom 29.10.2000, eine kostenlose Grippeschutzimpfung für Kunden des Praktiker Baumarktes anzubieten:

 

2.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500.000,00 DM angedroht.

3.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

4.
Der Streitwert wird auf 20.000,00 DM festgesetzt.


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