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Ausgabe 89/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER/ GESUNDHEITSPOLITIK

Corona-Impfverordnung in Kraft: Die Schwächsten zuerst

Gesundheitsminister Spahn hat heute die Corona-Impfverordnung unterzeichnet, die die Reihenfolge bei der Verteilung des Corona-Impfstoffs festlegt. Er folgt größtenteils den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). In der Verordnung sind drei Gruppen aufgeführt, die hintereinander geimpft werden. Die Stiko hatte fünf Kategorien vorgeschlagen. "Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne", sagte der Bundesgesundheitsminister in einer Pressekonferenz heute Vormittag. Als erstes sollen daher die über 80-Jährigen sowie Bewohner und Personal in Altenpflegeheimen geimpft werden.

Die Europäische Arzneimittelagentur EMA wird voraussichtlich am 21.12.2020 das Serum zulassen, das der Mainzer Impfstoff-Hersteller Biontech mit dem US-Pharmakonzern Pfizer entwickelt hat. Der Impfstoff wird dann gleichzeitig an alle EU-Mitgliedsstaaten ausgeliefert. Nach der Prüfung der Chargen durch das Paul-Ehrlich-Institut werden die Impfdosen in Deutschland ausgeliefert, am 27.12.2020 kann voraussichtlich mit dem Impfen begonnen werden.

Zum geplanten Start der Impfungen werden nur begrenzte Impfstoffmengen verfügbar sein - deshalb gilt in der Anfangsphase eine Reihenfolge. Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums legt drei Stufen fest:
 

GRUPPE 1 - HÖCHSTE PRIORITÄT

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in stationären Einrichtungen gepflegt, behandelt oder betreut werden, oder dort tätig sind
  • Personen, die in ambulanten Pflegediensten regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen betreuen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - besonders in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen mit sehr hohem Risiko für schwere Corona-Verläufe haben - besonders in der Krebsbehandlung oder Transplantationsmedizin.


GRUPPE 2 - HOHE PRIORITÄT

  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Corona-Verlauf: mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, nach Organtransplantation
  • eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und von Schwangeren
  • Beschäftigte, die geistig behinderte Menschen in Einrichtungen oder ambulanten Pflegediensten regelmäßig betreuen
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit hohem oder erhöhtem Corona-Ansteckungsrisiko - besonders Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal in Blut- und Plasmaspendediensten, in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte mit hohem Infektionsrisiko besonders bei Demonstrationen; Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder relevanten Positionen zum Aufrechterhalten des Klinikangebots; Bewohner und Personal in Gemeinschaftsunterkünften für Obdachlose und Asylbewerber


GRUPPE 3 - ERHÖHTE PRIORITÄT

  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren oder tödlichen
  • Corona-Verlauf: mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30), chronischer
  • Nieren- oder Lebererkrankung, Immunschwäche oder HIV, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung (Arrhythmie), Vorhofflimmern, koronarer Herzkrankheit, arterieller Hypertension (Bluthochdruck), Schlaganfall, Krebs, Asthma, Autoimmunerkrankungen, rheumatischen Erkrankungen
  • Personen in besonders relevanter Position des Staates - besonders in Verfassungsorganen (u.a. Bundestag, Bundesregierung), Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Justiz, Katastrophenschutz mit Technischem Hilfswerk  
  • Personen in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen - besonders Apotheken, Pharma, Ernährungsbranche, Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Personal in medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko, besonders in Laboren; dortiges Personal, das keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
  • Personen im Lebensmitteleinzelhandel
  • Erzieherinnen, Lehrkräfte
  • Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen


Quelle: dpa

Erstellt von: Andrea Mader, 18.12.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022