Kontakt

Ausgabe 88/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Schließung von Schulen und Kitas ab 16.12.2020 – Inanspruchnahme von Notbetreuung

Angesichts der hohen Infektionszahlen werden Schulen und Kitas sowie Einrichtungen der Kindertagespflege in der Zeit vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten. Eltern haben Anspruch auf diese Notbetreuung ihrer Kinder, sofern beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7 wird im Zeitraum vom 16.12.-22.12.2020 eine Notbetreuung für die regulären Schultage angeboten.

In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16.12. bis 22.12.2020 an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet.

Für Kita-Kinder und Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten.

Ein Muster für eine „Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage bei Antrag auf die Betreuung in der Notbetreuung“ finden Sie in Kapitel 2 unserer Corona-Webseiten auf der rechten Seite.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 15.12.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022