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Ausgabe 70/ 2020

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER/ LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Die Corona-Pandemie ist zu Ende...

... möchte man meinen. Denn die Hygienepauschale, die das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, das von PKV-Verband, Beihilfe von Bund und Ländern und der BZÄK getragen wird, eingeführt hat, soll zum 30. September auslaufen. Um die deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien während der COVID-19-Pandemie zu kompensieren, konnten Zahnärzt/innen die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3 fachen Satz in Ansatz bringen. Zunächst bis 31. Juli befristet, wurde die Geltungsdauer dann bis 30. September verlängert. Jetzt zeichnet sich ab, dass eine weitere Verlängerung wenig wahrscheinlich ist.

Inzwischen hat die BZÄK auf ihrer Website verkündet, dass die Hygienepauschale ab 1. Oktober 2020 nicht weiter berechnet werden kann. Die von Bundeszahnärztekammer, PKV und Beihilfe im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen ursprünglich vereinbarte Berechnung einer Hygienepauschale nach GOZ 3010a zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich höheren Kosten für Schutzkleidung und Desinfektionsmaterialien wird von PKV und Beihilfe nicht weiter verlängert.

Die Infektionsgefahr und damit die Notwendigkeit zur Wachsamkeit aller bleiben dessen ungeachtet unvermindert hoch. Zudem sind die Infolge der Ausbreitung von SARS-CoV-2 exorbitant gestiegenen Preise für Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel usw. auch weiterhin auf einem Niveau, das mit dem Preisniveau vor der Krise nicht ansatzweise zu vergleichen ist.  Und es ist erkennbar, dass das länger als gedacht so bleiben wird, weil durch den weltweiten Bedarf ein riesiger Markt mit horrenden Preissteigerungen entstanden ist. Preissteigerungen die ohne Zweifel aus der ursprünglichen Preiskalkulation der Leistungen der GOZ ausbrechen.

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat sich aus diesem Grund in seiner Sitzung am 23. September 2020 mit den Konsequenzen des Auslaufens der Hygienepauschale bei unverändertem Kostendruck auseinandergesetzt.
Der Vorstand empfiehlt, angesichts der nach wie vor deutlich erhöhten Kosten der Hygiene in der Zahnarztpraxis, eine Berücksichtigung dieser Kosten
•    bei der Rechnungslegung nach § 5 Abs. 2 der GOZ (besondere Umstände bei der Ausführung) vorzunehmen oder
•    alternativ nach § 2 Abs.1 und 2 mit dem Patienten zu vereinbaren.

Weitere Infos zur Hygienepauschale hat die BZÄK hier zusammengefasst.

 


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER/ LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

BZÄK startet Kommunikationsoffensive

Die Corona-Krise hat Patient/innen stark verunsichert. Sollte man die Zahnarztpraxis nur in dringenden Fällen aufsuchen? Steigt beim Zahnarztbesuch die Gefahr einer Infektion? Auf diese und andere Fragen reagiert die BZÄK jetzt mit der Kommunikationsoffensive #GesundAbMund. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert lobt die Offensive: „#GesundAbMund ist jung, frisch und sehr informativ! Wir planen ergänzend, die umfassenden Leistungen der Zahnärzteschaft im Land mit einer personalisierten Imagekampagne bekannter zu machen.“ 

Mit #GesundAbMund möchte die BZÄK über die Arbeit der Zahnärzteschaft insgesamt informieren, Wissenslücken schließen und unbegründeten Unsicherheiten aktiv entgegentreten.

Die letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig es ist, die Bevölkerung in Sachen Gesundheitsschutz aufzuklären.
Den Auftakt der bis 2022 angelegten Kommunikationsoffensive bildet das Thema Hygiene. Schon vor dem Corona-Ausbruch haben Zahnarztpraxen durchschnittlich rund 70.000 Euro pro Jahr in die Hygiene investiert – deutlich mehr als andere Arztgruppen. Zahnärzt/innen tragen seit Jahren Schutzmasken und haben schon lange standardmäßige Hygienevorschriften, welche während der Pandemie sogar noch erweitert wurden.

„Die Corona-Krise wird uns noch einige Zeit beschäftigen. Die Praxen sind und bleiben ein sicherer Ort, dafür sorgen Zahnärzteschaft und ihr qualifiziertes Personal. Und mit ihrem Praxiswissen stehen sie und ihre Standesvertreter:innen zudem als Partner und Ratgeber bereit, auch für die Politik. Die Kommunikationsoffensive soll dafür Impulse geben“, so Dr. Peter Engel, BZÄK-Präsident.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 22.09.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022