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Ausgabe 59/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Neue Corona-Verordnung Messen: FACHDENTAL Südwest findet statt

Wirtschafts- und Sozialministerium haben sich nach intensiven Gesprächen mit Vertretern baden-württembergischer Messegesellschaften auf weitere Erleichterungen für Messen, Ausstellungen und Kongresse verständigt. Ab 01.09.2020 dürfen Messen, Ausstellungen und Kongresse mit mehr als 500 Personen durchgeführt werden. Zudem wurden die Regelungen zur Mindestquadratmeterzahl pro Person und zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Vergleich zur bisher vorgesehenen Regelung geändert.

„Es ist wichtig und richtig, dass wir die Rahmenbedingungen für die Messebranche verbessern und ich bin erleichtert, dass das Infektionsgeschehen dies zulässt. Bei aller notwendigen Vorsicht müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Messestandort Baden-Württemberg attraktiv bleibt und im Wettbewerb mit anderen Bundesländern und den Nachbarländern nicht das Nachsehen hat. Ohne die weiteren Lockerungen droht nicht nur ein irreparabler Schaden für die Messebranche in Baden-Württemberg, sondern auch ein erschwerter Wiederanlauf der Wirtschaft des Landes insgesamt. Denn unsere Wirtschaft ist auf die Messen als Schaufenster für ihre Produkte angewiesen“, sagt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

In den Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen wird nun entgegen der bisher geplanten Regelung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einzelnen Ständen oder auch bei Einnahme von Sitzplätzen aufgehoben, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher eingehalten werden kann. Zudem wird die Mindestquadratmeterzahl pro Person von zehn auf sieben Quadratmeter gesenkt, wobei grundsätzlich die Besucherzahl für die Berechnung maßgeblich ist. Standpersonal etc. wird nicht angerechnet.
Weitere Erleichterungen sind richtiges Signal

„Die Messe- und Kongressstandorte ermöglichen ein hohes Maß an Kontrollierbarkeit. Sei es durch Zutrittskontrollen mit namentlicher Registrierung, Begrenzung der Teilnehmerzahl, Steuerung der Besucherströme im Verhältnis zur Raumgröße oder auch Lüftungskonzepte für Innenräume. Deshalb sind die weiteren Erleichterungen das richtige Signal“, erklären Hoffmeister-Kraut und Sozialminister Lucha.

Seit Mitte März 2020 wurden in Baden-Württemberg keine Messen, Ausstellungen und Kongresse mehr durchgeführt.

Zuverlässige Partnerin
Nach der neuen Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums findet die FACHDENTALl Südwest am 16. und 17. Oktober 2020 statt. Als zuverlässige Partnerin ist die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg an der Seite der Messe Stuttgart und wird mit ihrem repräsentativen Messe- und Kommunikationsstand bei der Fachdental Südwest vertreten sein.

"Trotz des Digitalisierungsbooms können Telefon- und Videokonferenzen nicht den Gedankenaustausch vor Ort ersetzen. Deshalb freue ich mich, die FACHDENTAL Südwest im Oktober persönlich im Rahmen der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen live zu erleben und mich über ein umfangreiches Spektrum an innovativen Dentalprodukten, Dienstleistungen und Trends zu informieren und beruflich inspirieren zu lassen", sagt LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert.

Quelle. Pressemitteilung der Landesregierung vom 15.07.2020

Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen (Corona-Verordnung Messen – CoronaVO Messen) vom 14. Juli 2020


BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Corona: Forschungsprojekt der Universität Köln

Ein aktuelles Forschungsprojekt COVID-GAMS der Universität Köln untersucht die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Praxisalltag der ambulant tätigen Ärzt/innen und Zahnärzt/innen. Das Projekt wird durch das Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Laut Auskunft der Universität Köln werden seit dem 15.07.2020 bundesweit 4.000 Zahnärzt/innen (zufällige Stichprobe) per Fax zur Teilnahme an einer Online-Befragung eingeladen. Zeitgleich ergehen Einladungen an 14.000 Ärzt/innen.

Im Fokus der Erhebungen stehen:

1.) Fragen zur Organisation der Praxis und Umsetzung von Maßnahmen seit Beginn der Krise,
2.) die wirtschaftlichen Folgen,
3.) die Auswirkungen auf die Patientenversorgung sowie
4.) persönliche Belastungen im beruflichen und privaten Alltag.

 In drei Erhebungswellen innerhalb eines Jahres sollen die Herausforderungen und Auswirkungen im Alltag begleitet und analysiert werden. Die Ergebnisse der Studie sollen u.a. dazu beitragen, den ambulanten Sektor für eine „zweite Welle“, aber auch für zukünftige Pandemien, gezielter vorbereiten zu können und dabei die Bedarfe der Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen, so die Uni Köln.

Weitere Informationen zum Projekt COVID-GAMS finden Sie hier!

 

Erstellt von: Andrea Mader, 16.07.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022