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Ausgabe 57/ 2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Ergebnisse der Vertreterversammlung der LZK BW

"Selten haben wir mehr politische Erfolge vorzuweisen als aktuell", sagte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert zum Auftakt der Vertreterversammlung der LZK BW am 3./4.12.2021. Einstimmig hat sich die Bund-Länder-Konferenz am 02.12.2021 dafür ausgesprochen, durch eine gesetzliche Änderung Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Impfkampagne einzubeziehen. Jetzt müssen die gesetzlichen Grundlagen schnell geschaffen werden. „Die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Baden-Württemberg sind zum Impfen bereit“, betonte Dr.Tomppert.

Zu den weiteren Ergebnissen der Vertreterversammlung:

1. Einstimmige Resolution

In einer einstimmig angenommenen Resolution adressierten die Delegierten ihre Forderung zur Eindämmung der überbordenden Prüfbürokratie an die baden-württembergische Landesregierung sowie die Forderung an die neue Bundesregierung zur Erhöhung des GOZ-Punktwertes, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen sowohl dem Allgemeinwohl als auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu genügen und demzufolge die Leistungen der Zahnärzte ausreichend zu vergüten. Zugleich begrüßten sie den Erhalt des sich auch während der Corona-Pandemie bewährten dualen Krankenversicherungssystems, wie er sich aktuell im Koalitionsvertrag der neuen Ampel-Regierung findet. Hier geht's zur Resolution...

2. Ehrungen

Dr. Frauke Jooß, Prof. Winfried Walther, Prof. Johannes Einwag und Prof. Hannes Schierle erhielten die Verdienstmedaille der Landeszahnärztekammer.

3. Wahlen
Die Wahl der 23 Vertreterinnen und Vertreter der Landeszahnärztekammer in die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte für die Zeit von 01.05.2021 bis 30.04.2026 führte Landeswahlleiter Dr. Winfried Porsch durch. Sie finden die Ergebnisse in den Amtlichen Mitteilungen des ZBW 2-3/2022!

4. Sanierungsprojekt ZFZ Stuttgart
Im Haushaltsplan 2022 ist auch die Sanierung des ZFZ Stuttgart berücksichtigt. Das Zukunfts- und Sanierungsprojekt stellte die neue Direktorin des ZFZ Stuttgart, PD Dr. Yvonne Wagner den Delegierten vor.

Lesen Sie den ausführlichen Bericht über die VV der LZK BW in der Januarausgabe des ZBW!

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Aktuell geltende 3G-Vorgaben für Zahnarztpraxen nach dem Infektionsschutzgesetz

In den vergangenen Ausgaben des Kammer KOMPAKT haben wir über die geltenden 3G-Vorgaben für Zahnarztpraxen nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes informiert. Nachdem die umstrittene tägliche Testpflicht für immunisierte Arbeitgeber und Beschäftigte durch das Sozialministerium aufgehoben wurde, steht noch die Testpflicht für Besucher im Raum. Nach Absprache mit dem Sozialministerium gibt die Landeszahnärztekammer folgende Klarstellung bezüglich der 3G-Regelung bekannt. Mit einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist zu rechnen. Wir werden umgehend informieren.

Zusammenfassend gelten nun folgende 3G-Vorgaben für die Zahnarztpraxen:

  1. In den Zahnarztpraxen gilt die 3G-Regel für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher. Das bedeutet, dass nur Zutritt zur Praxis hat, wer geimpft, genesen oder täglich getestet ist und diesen Nachweis bei sich führt. Die Testungensind mittels Corona-PoC-Antigen-Schnelltest unter Aufsicht durchzuführen.
     
  2. Die 3G-Regel gilt nicht für Patienten und deren notwendige Begleit- und Betreuungspersonen (z.B. Eltern von minderjährigen Kindern ...).
     
  3. Die 3G-Regel gilt auch für Besucher (z. B. Handwerker und Techniker) bei Betreten der Praxis.
     

Erstellt von: Andrea Mader, 26.11.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022