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Ausgabe 52/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Röntgen: Erweiterung der geduldeten Überziehungskulanz im Zeitraum der Corona-Krise

In einem Schreiben an die Heilberufekammern vom 15.06.2020, hat das Umweltministerium mitgeteilt, dass Überziehungen der Aktualisierungsfrist der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz bis zu einem geordneten Kursbetrieb, aber spätestens bis 31.12.2020, geduldet werden können, vorausgesetzt die Überziehung der Aktualisierungsfrist bezieht sich auf bestehende Kursabsagen während der Corona-Krise. Es wird empfohlen, die Kursanmeldung mit der Absage des Kursveranstalters unbedingt bis zur Aktualisierung aufzubewahren.

Gemessen an der ursprünglichen Aktualisierungsfrist ergibt sich der nächstmalige Aktualisierungszeitpunkt in 2025 (Beispiel: letzte Aktualisierung am 15.06.2015, Corona bedingte Aktualisierung am 31.12.2020, nächstmaliger Aktualisierungszeitpunkt bis spätestens zum 15.06.2025).

Versäumnisse der Aktualisierungsfrist vor oder nach der Corona-Krise müssen, unabhängig von der obigen Ausnahmeregelung, im Einzelfall immer geprüft werden. Die Zuständigkeit zur Prüfung liegt bei der Landeszahnärztekammer.

Entsprechende Checklisten finden Sie auf der LZK-Webseite. Für die Fachkunde im Strahlenschutz hier und für die Kenntnisse im Strahlenschutz hier!

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 15.06.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022