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Ausgabe 50/ 2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Informationsreihe "Mitarbeiter finden-ausbilden-binden"
Zahnmedizinische Fachangestellte: Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Welches Potential hat eine Bewerberin, die in Italien, Spanien oder Rumänien einen Abschluss als „Zahnmedizinische Mitarbeiterin“ gemacht hat? Wie ist der Abschluss zu bewerten? Gibt es in Ihrer Zahnarztpraxis möglicherweise Mitarbeitende, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und über deren Qualifikation noch Unklarheit herrscht? Durch Anerkennung und gezielte Qualifizierung werden diese Personen vielleicht die nächsten Fachkräft, die Sie suchen!

Die deutschen Zahnärztekammern haben sich darauf verständigt, eine zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe einzurichten.

Beratung zur Einschätzung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse erhalten Sie bei der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe. Hier stehen Ihnen Frau Gollor, Frau Lülf sowie Frau Funke für weitere Informationen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen finden Sie hier!

Erstellt von: Andrea Mader, 16.11.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022