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Ausgabe 47/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Beantragung des eHBA ab Ende Juni möglich

Der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) im deutschen Gesundheitswesen wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiter vorangetrieben. Bislang erfolgt über die TI nur der Abgleich der sog. Stammdaten. Weitere Anwendungen wie Notfalldatenmanagement oder der elektronische Medikationsplan sollen im Laufe des Jahres folgen. Erst wenn diese Anwendungen von der zuständigen Projektgesellschaft des BMG, der gematik, zugelassen wurden, benötigen Zahnärztinnen und Zahnärzte den elektronischen Heilberufeausweis (eHBA).

Honorarkürzungen aufgrund eines fehlenden eHBA sind vor dem 1. Januar 2021 ausgeschlossen. Für den Nachweis, dass die Zahnarztpraxen über einen eHBA verfügen ist sogar bis zum 30. Juni 2021 Zeit.

In Baden-Württemberg benötigen mehr als 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte einen eHBA. Die Landeszahnärztekammer wird für die Ausgabe ein Stufenverfahren im Zeitraum zwischen Ende Juni/ Mitte Juli bis Mitte Dezember 2020 zur Anwendung bringen. Alle Kammermitglieder werden in den nächsten Wochen über verschiedene Medien (Kammer KOMPAKT, BZK-Rundschreiben, Zahnärzteblatt Baden-Württemberg sowie ab Ende Juni/ Anfang Juli auf der LZK-Webseite) weiter informiert.

Es ist geplant zunächst Praxisinhaber/innen, im Anschluss daran angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie sonstige Berufstätige mit dem eHBA auszustatten. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Kammermitglieder den eHBA bis zum Jahresende beantragen können.

Der eHBA wird dann vom Kammermitglied über die Webseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter beantragt werden können. Zugelassen ist derzeit die D-Trust GmbH, ein Tochterunternehmen der Bundesdruckerei GmbH; die T-Systems GmbH, eine Tochter der Deutsche Telekom AG, befindet sich aktuell in abschließenden Arbeiten hierzu.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 27.05.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022