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Ausgabe 45/ 2019

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Zwischen Arzt- und Zahnarztpraxen bzw. Einrichtungen des ambulanten Operierens unterscheidet § 23 des Infektionsschutzgesetzes in den Absätzen 3 und 5. Fachlich korrekt ist die Unterscheidung zwischen Eingriffen und Operationen. Trotzdem werden immer wieder zahnärztlich chirurgische Eingriffe mit ambulanten Operationen gleichgesetzt. Zur Klarstellung hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) deshalb gemeinsam mit dem Berufsverband deutscher Oralchirurgen (BDO), der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr III Zahnmedizin für das Fachgebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde eine risikobasierte Einteilung von Eingriffen und Operationen vorgenommen.

 

Differenziert wird in dieser Übersicht nach zahnärztlichem Behandlungsspektrum - in einem zahnärztlichen Behandlungszimmer durchführbar - und Operationen auf dem Gebiet der Mund-, Kiefer, Gesichtschirurgie (fachärztliches Behandlungsspektrum), deren Durchführung erweiterte bauliche und organisatorische Maßnahmen in Einrichtungen des ambulanten Operierens oder einer stationären Einrichtung erfordern.

Zum Verzeichnis: www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene.html

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Forschungsprojekt „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“

Die Rolle der Zahnheilkunde im NS-Regime wurde im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsprojektes von BZÄK, KZBV und DGZMK in Kooperation mit dem Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf systematisch aufgearbeitet. 


Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung „Zahnmedizin und Zahnärzte im Nationalsozialismus“ wurden am 28. November 2019 auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

Weitere Informationen unter www.bzaek.de sowie in der nächsten Ausgabe des ZBW!

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 17.12.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022