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Ausgabe 42/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bundesagentur für Arbeit (BfA) gibt Kurzarbeitergeld für Zahnarztpraxen frei

Die BfA hat Zahnärzten teilweise Ansprüche auf Kurzarbeitergeld versagt. Die Landeszahnärztekammer reagierte umgehend mit einem Schreiben an die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit. Ein Ausgleichsanspruch für Vertragszahnärzte nach § 87 a Abs. 3 b SGB V existiere nicht, die Ausführungen der Agentur für Arbeit seien daher rechtsfehlerhaft. Die Bundesagentur für Arbeit ist dieser Argumentation jetzt gefolgt und hat am 07.05.2020 eine neue Weisung herausgegeben, die der Landeszahnärztekammer in einem Schreiben vom Vorsitzenden der Geschäftsleitung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt wurde.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach §§ 95ff. SGB III besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bereits erfolgte Ablehnungen sind neu zu bewerten. Dazu reicht ein formloser Antrag nach § 44
SGB X.

BfA-Weisung 202005005 vom 05.07.2020: Kurzarbeitergeld an Leistungserbringer im Gesundheitswesen

 

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Corona-Hygiene-Pauschale: Bei jeder Sitzung berücksichtigen

BZÄK und PKV-Verband haben eine Corona-Hygiene-Pauschale nach der GOZ-Nr. 3010 analog in Höhe von 14,23 Euro verhandelt. Die Pauschale kann pro Sitzung bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten berechnet werden. Bei GKV-Patienten mit privater Zusatzversicherung kann die GOZ-Nr. 3010 analog angesetzt werden, sofern die Zusatzversicherung die betreffende Leistung im Rahmen der Kostenerstattung übernimmt. Der LZK-Vorstand empfiehlt, die neue Abrechnungsmöglichkeit bei jeder Sitzung des genannten Personenkreises zu berücksichtigen.

Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung kann der Zahnarzt gemäß der Vereinbarung die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand entsprechend Entfernung zweiwurzeliger Zahn“ zu versehen.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 06.05.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022