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Ausgabe 41/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

FFP2-Atemschutzmasken von LZK und KZV erfüllen die gesetzlichen Vorgaben

Die gemeinsam von der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung beschafften und an die Zahnarztpraxen im Land versendeten FFP2-Atemschutzmasken erfüllen die deutsch-europäischen normativen Vorgaben einer Atemschutzmaske des Typs FFP2. Darauf verweisen die Körperschaften vor dem Hintergrund eines Schreibens der ‚MVZ DerArzt Verwaltungsgesellschaft‘ an die Zahnarztpraxen im Land, in dem behauptet wird, das eine Lieferung mit mangelhaften Schutzmasken an Arztpraxen erfolgt sei.

Viele Zahnarztpraxen im Land haben in diesen Tagen ein Schreiben der ‚MVZ DerArzt Verwaltungsgesellschaft‘ erhalten, dass eine Lieferung mit mangelhaften Schutzmasken an Arztpraxen erfolgt sei. Gleichzeitig wird das Angebot unterbreitet, bei der genannten Gesellschaft Schutzmasken zu beziehen. Die dafür anfallenden Kosten könnten direkt bei der AOK abgerechnet werden.

Wir möchten hiermit unmissverständlich klarstellen, dass der Inhalt dieses Schreibens die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg NICHT betrifft.

Die gemeinsam von der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungung beschafften und an die Zahnarztpraxen versendeten FFP2-Schutzmasken erfüllen die deutsch-europäischen normativen Vorgaben einer Atemschutzmaske des Typs FFP2. Für beide Produkte liegt die Konformitätserklärung mit der EU-PSA-Verordnung 2016/425 sowie deren Bewertung inkl. Prüfberichte der Übereinstimmung beider Masken mit der DIN EN 149:2001+A1:2009 (Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung) vor. 

Beide Atemschutzmasken tragen auf der Maske die Typ-Kennzeichnung KN95, dies entspricht der chinesischen Norm GB 2626-2006. Die Atemschutzmasken Typ KN95 wurden vom Hersteller/Inverkehrbringer/Händler einem Prüftest gemäß DIN EN 149:2001+A1:2009 unterzogen und beide Produkte haben die deutsch-europäischen normativen Vorgaben einer Atemschutzmaske des Typs FFP2 erfüllt.

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 06.05.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022