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Ausgabe 39/ 2019

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Bundestag beschließt Digitale-Versorgungs-Gesetz

Der Bundestag hat das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Gesundheitsbezogene Handy-Apps auf Kassenrezept, Online-Sprechstunden, elektronische Übermittlung des Arztbriefes, Datenweitergabe für Forschungszwecke, Online-Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, Beitritt zur Krankenkasse auf elektronischem Weg... das sind einige der Maßnahmen, die Minister Spahn mit dem DVG vorsieht. "Digitalisierung und Fortschritt nicht um jeden Preis", kommentiert LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert das DVG.

 

Viele Menschen nutzen Apps zur Gesundheitsvorsorge. Künftig sollen Patienten die Kosten für diese Apps nicht mehr selbst tragen, sondern von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet bekommen. Konkret soll das Verfahren so laufen: Nach einer Kontrolle durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität bezahlen die Kassen für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Hersteller die Wirksamkeit ihrer App nachweisen und einen Preis mit dem GKV-Spitzenverband aushandeln.

Die Verschreibung und Erstattung von Gesundheits-App durch die Krankenkassen stellt einen Systembruch dar und weicht von der bisherigen Praxis, dass Ärzte die Verschreibungen vornehmen, ab.

 

Sehr kritisch wird auch die zentrale Erfassung von Gesundheitsdaten gesehen. Nach dem Willen Spahns müssen die Krankenkassen künftig persönliche Daten an den GKV-Spitzenverband weitergeben. Dieser anonymisiert die Informationen und stellt sie der Forschung zur Verfügung. Verwaltet werden sollen die Daten von einem erweiterten Forschungsdatenzentrum, das beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt wird.

"Die Verwendung personenenbezogener Daten, auch zu Forschungszwecken, müssen der alleinigen Zustimmung des Patienten unterliegen", fordert Dr. Tomppert.

 

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärzekammer wird sich am 15./16. November 2019 in Berlin unter anderem auch mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz beschäftigen.

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 11.11.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022