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Ausgabe 37/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Anzeigenkampagne in den Gemeindeblättern

Im Laufe der kommenden Tage wird eine Anzeige und ein redaktioneller Text nahezu flächendeckend in den Gemeindeblättern Baden-Württembergs erscheinen. Ziel und Intention dieser Veröffentlichungen ist es, der Verunsicherung bei Patienten und Praxen entgegenzuwirken und deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die Zahnärzteschaft Baden-Württemberg derzeit nicht nur Notfälle behandelt, sondern unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorgaben, alle medizinisch notwendigen zahnärztlichen Behandlungen erbringen darf.

Gerne können Sie die Anzeige und den redaktionellen Text für Ihre Praxis vervielfältigen und Ihren Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen.

Hier finden Sie die Anzeige und hier den redaktionellen Text!


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

ZFA-Auszubildende: Unterricht in den Berufsschulen in Baden-Württemberg - geplantes Vorgehen ab 04.05.2020

Das zuständige Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Landeszahnärztekammer darüber informiert, dass eine Sondersituation für die Berufe des Gesundheitsbereichs und der Pflege in Baden-Württemberg besteht. Wegen des besonderen Infektionsrisikos sollen die ZFA-Schülerinnen und Schüler bis zur schriftlichen Abschlussprüfung am 27./28.05.2020 nicht zur Schule kommen, sondern mit Fernlernangeboten vorbereitet werden.

Für die schriftliche Abschlussprüfung werden geeignete Maßnahmen getroffen, die Begegnungen mit anderen Personen soweit als möglich zu vermeiden und insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots sicherzustellen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in diesem Bereich sind gehalten, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Eine Information über die weitere Vorgehensweise in dieser Sache werden die ZFA-Auszubildenden bzw. ausbildenden Zahnarztpraxen auch direkt über ihre Berufsschulen und Lehrkräfte erhalten.

Für Rückfragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die regionalen Berufsschulen sowie ergänzend die Ansprechpartner/innen der Abteilung Zahnmedizinische Mitarbeiter/innen in den Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen zur Verfügung.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 27.04.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022