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Ausgabe 37/ 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Vertreterversammlung der LZK BW am 7./8. Dezember

Am Freitag, 7. Dezember findet nicht nur die Wahl der/des neuen Parteivorsitzenden der CDU in Hamburg statt, sondern auch die Vertreterversammlung der LZK BW, die am Samstag fortgesetzt wird. Präsidium und Vorstand werden die Delegierten über Europa und bundesweite Themen ebenso wie zu Landesthemen und die Kammerarbeit informieren. Mit Blick auf die Europawahl am 26. Mai 2019 wird der Leiter des Brüsseler Büro der BZÄK, Dr. Alfred Büttner, über die europäischen Aktivitäten im Gesundheitsbereich berichten. Der zweite Tag der Vertreterversammlung ist tradionsgemäß dem Haushalts- und Rechnungswesen vorbehalten.

 

Im Falle einer Teilnahme wird eine vorherige Anmeldung bei der LZK-Geschäftsstelle aus organisatorischen Gründen per Mail an falk(@)lzk-bw.de oder per Fax 0711/22845 40 erbeten.

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Mutterschutz: Bitte die „anlasslose“ Gefährdungsbeurteilung nicht vergessen!

Das novellierte Mutterschutzrecht fordert seit 01.01.2018 eine arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung für jede/n Tätigkeit/Arbeitsplatz, die auch mutterschutzrechtliche Gefahren zu erfassen hat. Im Hinblick auf den Mutterschutz ist die Gefährdungsbeurteilung nunmehr „anlasslos“ und nicht mehr erst im Zeitpunkt der Anzeige einer Schwangerschaft durchzuführen. Die Übergangsfrist für die Durchführung der anlasslosen „Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“ endet bereits am 31.12.2018!

 

Es ist dabei unerheblich, ob die/der jeweilige Tätigkeit/Arbeitsplatz von einer schwangeren oder stillenden Frau ausgeübt wird oder werden soll. Unerheblich ist auch, ob die Tätigkeit überhaupt von einer Frau oder von einem Mann ausgeübt wird.

 

Zahnarztpraxen, die nicht nachweisen können, dass die Gefährdungsbeurteilung stattgefunden hat, riskieren ein Bußgeld.

 

Die LZK BW hat die Muster-Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz und Jugendliche“ aus dem PRAXIS-Handbuch auf Seite 3 modifiziert, so dass hierüber die Möglichkeit besteht, die anlasslose Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“ durchzuführen und zu dokumentieren. Als Hilfestellung dienen beispielhaft aufgeführte Arbeitsplätze/Tätigkeiten.

Die „Muster-Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß MuSchG“ finden Sie auf der Homepage der LZK BW in der Online-Version des PRAXIS-Handbuchs unter lzk-bw.de („ZAHNÄRZTE“ >>> unter der Rubrik „Praxisführung“ auf das „PRAXIS-Handbuch“ >>> nochmal auf „PRAXIS-Handbuch“ >>> Schaltfläche „3.1 Qualitätssicherung: Anhang“ >>> „3.1.6 Gefährdungsbeurteilungen“ >>> „3.1.6.14 Mutterschutz und Jugendliche“).

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Tag der Freien Berufe im europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: BZÄK-Präsident warnt vor Dentalketten

Am 27. November 2018 veranstaltete der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) einen Tag der Freien Berufe in Brüssel. Bei der Podiumsdiskussion zum Thema "Investoreninteressen versus berufliche Anforderungen" gab BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel ein Statement ab und warnte vor dem Aufkauf von rein zahnärztlichen MVZ durch Großinvestoren und Private Equity-Gesellschaften aus ganz Europa und inzwischen auch dem Nahen und Mittleren Osten, die von ihren Geldgebern "zu ungezügeltem Gewinnstreben" getrieben werden.

 

Der Tag der Freien Berufe stand unter dem Motto „Freie Berufe 4.0: Nachhaltige Transformation beruflicher Merkmale “. Ziel der ganztägigen Veranstaltung am 27. November war es, neue Erkenntnisse über eine zukunftssichere Definition der freien Berufe in einer digitalisierten Berufswelt zu gewinnen. Auf Einladung von Arno Metzler, Präsident der Gruppe III des EWSA, fanden drei Podiumsdiskussionen statt, die sich auf relevante Themen im Bereich der freien Berufe konzentrierten.

  • Abkehr vom Klischee des „Protektionismus“ und Anpassung der Definition des „öffentlichen Interesses“ an gesellschaftliche Entwicklungen
  • Verändert die Digitalisierung die grundlegenden Bedürfnisse der Menschheit und wie wirkt sich dies auf die freien Berufe aus?
  • Beschränkungen der Kapitalbeteiligung: nicht mehr erforderlich oder notwendiger denn je? Investoreninteressen versus berufliche Anforderungen.


Bei der 3. Podiumsdiskussion hat BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel sein Statement abgegeben. Internationale Investoren und Private Equity-Gesellschaften seien unisono "Spekulanten und Heuschrecken, die den deutschen Dental-Markt als eines der letzten lukrativen Anlageobjekte" ausgemacht hätten, so Dr. Engel. Beispiele aus anderen Ländern zeigten, dass das Ziel einer möglichst hohen Rendite zu einer Einflussnahme auf die Therapiefreiheit des Zahnarztes, Einbußen bei der Qualität, höheren Preisen für die Patienten bei gleichzeitig niedrigerem Einkommen der angestellten Zahnärzte führten.

 

Die Bundeszahnärztekammer hat sich bereits mit der dringenden Bitte an den Bundes- und Landesgesetzgeber gewandt, sich mit dieser Thematik zeitnah intensiv zu befassen und die erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen. Die Länderkammern unterstützen die Bemühungen der BZÄK durch entsprechende Initiativen in den Sozialministerien der Länder.

 

Die berufsrechtlichen Forderungen der Bundes- und Landeszahnärztekammern umfassen im Wesentlichen die Einführung der Pflichtmitgliedschaft juristischer Personenen des privaten Rechts in den Landeszahnärztekammern durch Änderung der Heilberufe-Kammergesetze der Länder sowie den Ausschluss kapitalgesteuerter Einflussnahme auf die zahnärztliche Leistungserbringung, der durch eine Ergänzung des Zahnheilkundegesetzes erfolgen kann.


Die rund 120 Teilnehmer der Veranstaltung am 27. November in Brüssel setzten sich aus Mitgliedern des EWSA, Beamten der Europäischen Kommission sowie Repräsentanten nationaler und europäischer Berufsverbände der Freien Berufe zusammen. Die Zahnärzteschaft war neben Dr. Peter Engel auch durch den amtierenden Präsidenten des CED, Dr. Marco Landi vertreten.


Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende Einrichtung der EU und setzt sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und anderen Interessenvertretern zusammen. Er legt dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament Stellungnahmen zu EU-Themen vor und bildet so eine Brücke zwischen den Entscheidungsorganen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern.

Auch der Dachverband der Europäischen Zahnärzte (CED) hat auf seiner Vollversammlung in Brüssel jüngst scharfe Kritik an von Finanzinvestoren betriebenen Dentalketten geäußert. Eine mit großer Mehrheit der CED-Delegierten verabschiedete Entschließung warnte angesichts gravierender Negativbeispiele aus Frankreich, Spanien und Großbritannien vor einer zunehmenden Kommerzialisierung zahnärztlicher Leistungen in Europa.

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 27.11.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022