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Ausgabe 33/ 2019

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Herbsttagung BZK Stuttgart &
23. KH-Symposium: Die Kieferhöhle - Ein Problem für die zahnärztliche Praxis?

Beim gemeinsamen 23. Symposium des Katharinenhospitals und der BZK Stuttgart am 28. September drehte sich alles um die Kieferhöhle. Aufgrund der topographischen Beziehungen zum Oberkiefer spielt die Kieferhöhle im zahnärztlichen Praxisalltag eine nicht zu unterschätzende Rolle. Bei der hochkarätig besetzten Fortbildungsveranstaltung wurden die wichtigsten Aspekte für die tägliche Arbeit in der Praxis dargestellt. Der stv. Vorsitzende der BZK Stuttgart, Dr. Hendrik Putze begrüßte insbesondere die Experten Prof. Lethaus, Prof. Reinert und Prof. Mertens. Durch den Fortbildungstag führte in bewährter Manier Prof. Weingart. Den Bericht lesen Sie im nächsten ZBW!

 

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Interne Kammerumfrage zur Arbeit zahnärztlicher Qualitätszirkel - Beteiligen Sie sich!

In der gesundheitspolitischen Diskussion sind in Bezug auf die zahnärztliche Versorgungsqualität und die Dokumentation der Fortbildungsbereitschaft aktuelle Statistiken notwendiger denn je. Deshalb unser Aufruf an die hauptverantwortlichen Moderator/innen und Organisator/innen aller aktiven zahnärztlichen Qualitätszirkel in Baden-Württemberg: Bitte füllen Sie den kurzen Online-Fragebogen aus und helfen Sie uns, die Qualitätszirkelarbeit als beliebte Form der selbstständig organisierten Fortbildung der Zahnärzteschaft im Land aktuell zu erfassen.

 

Hier geht es zum Fragebogen...

 

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Herbstkonferenz von Akademie Karlsruhe und BZK Karlsruhe in Baden-Baden

In der gesundheitspolitischen Diskussion sind in Bezug auf die zahnärztliche Versorgungsqualität und die Dokumentation der Fortbildungsbereitschaft aktuelle Statistiken notwendiger denn je. Deshalb unser Aufruf an die hauptverantwortlichen Moderator/innen und Organisator/innen aller aktiven zahnärztlichen Qualitätszirkel in Baden-Württemberg: Bitte füllen Sie den kurzen Online-Fragebogen aus und helfen Sie uns, die Qualitätszirkelarbeit als beliebte Form der selbstständig organisierten Fortbildung der Zahnärzteschaft im Land aktuell zu erfassen.

Hier geht es zum Fragebogen...

 



 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Entscheidung im Bundesrat: Betrieblicher Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen 

Der Bundesrat hat am 20. September 2019 zahlreichen Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung zugestimmt, die der Bundestag Ende Juni verabschiedet hatte. Kleine Betriebe werden entlastet: Die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, greift künftig erst ab einer Personenzahl von 20 - bisher waren es 10. Die Einwilligung von Beschäftigten zur Datenverarbeitung wird vereinfacht: sie muss nicht mehr zwingend schriftlich erfolgen - künftig reicht auch eine E-Mail.

 

Zur Pressemitteilung des Bundesrats geht es hier!

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 02.10.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022