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Ausgabe 28/ 2020

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Körperschaften fordern Schutzschirm für Zahnärzte

LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Ute Maier haben sich an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt, um die aktuelle wirtschaftliche Lage für den zahnärztlichen Berufsstand im Land deutlich zu machen und um schnelle Unterstützung zu bitten.

Bedingt durch die Corona-Krise gehen die Patientenzahlen in Baden-Württemberg massiv zurück. Dadurch verschärft sich die wirtschaftliche Lage in den Zahnarztpraxen dramatisch. Der Fortbestand vieler Praxen steht auf dem Spiel, wovon auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen betroffen wären.

In dieser Situation sei es nicht nachvollziehbar, dass die Zahnärzteschaft von den finanziellen Hilfsmaßnahmen im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes ausgeschlossen sei, betonen der LZK-Präsident und die KZV-Vorstandsvorsitzende in ihrem Brief an Ministerpräsident Kretschmann. Dieses kürzlich beschlossene Gesetz ermöglicht finanzielle Ausfallhilfen für die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie für Gesundheitseinrichtungen, u. a. für Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Psychotherapeuten.

Dr. Torsten Tomppert und Dr. Ute Maier appellieren im Namen der baden-württembergischen Zahnärzteschaft sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Winfried  Kretschmann, sich in der Ministerpräsidentenkonferenz, bei der Bundesregierung und im Bundesrat persönlich für die Zahnarztpraxen einzusetzen: „Wir bitten Sie, darauf hinzuwirken, dass kurzfristig ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, um für die Zahnärztinnen und Zahnärzte ebenfalls einen finanziellen Rettungsschirm aufzuspannen“, heißt es in dem Schreiben.

Weiter betonen Dr. Tomppert und Dr. Maier, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte in der Bewältigung der enormen Krise an der Seite der Landesregierung stehen und diese nach Kräften unterstützen. „Wir erfüllen unter schwierigsten Bedingungen den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag, der auch einen ausreichenden Notdienst umfasst. Die Versorgungssicherung kann durch unsere Mitglieder allerdings nur dann aufrechterhalten werden, wenn diesen ausreichend finanzielle Mittel gewährt werden, um den Praxen das Überleben zu sichern.“ Davon hänge auch die im öffentlichen Interesse liegende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung ab.

Hiersehen Sie das Schreiben im Original!

 

Erstellt von: Andrea Mader, 07.04.2020

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022