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Ausgabe 20/ 2019

EUROPA

 

Ursula von der Leyen: Erste Deutsche an der Spitze der Europäischen Union

Ursula von der Leyen ist neue Präsidentin der EU-Kommission. Die CDU-Politikerin wurde am Dienstagabend im Europaparlament mit einem knappen Ergebnis in das Amt gewählt. In ihrer Dankesrede rief sie das Parlament zu konstruktiver Zusammenarbeit für ein "vereintes starkes Europa" auf. "Wir erhoffen uns von der Ärztin Ursula von der Leyen, dass sie als kraftvolle Stimme für die Freien Berufe in Europa auftritt und der bedenklichen Deregulierung der berufsrechtlichen Regelungen ein Ende setzt", kommentierte LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert die Wahl von der Leyens.

 

Bis heute fehlt auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verständnis von Freiberuflichkeit sowie ein einheitlicher Politikansatz gegenüber den Freien Berufen. Die Zahnärzteschaft fordert das Europäische Parlament daher auf, sich für die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen.
Der europäische Gesetzgeber soll den Bedürfnissen der Freien Berufe besser gerecht werden, den Mehrwert der Freien Berufe für die europäische Gesellschaft anerkennen und sicherstellen, dass die Freien Berufe nicht ausschließlich auf Grundlage rein marktwirtschaftlicher Kriterien beurteilt werden.

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMME/ FVDZ BW

 

Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg in Ispringen: LZK-Präsident übermittelt Grußwort

Der Einladung des Vorsitzenden Dr. Joachim Härer zur Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg in Ispringen am 13. Juli 2019 sind LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert und Vize Dr. Norbert Struß gerne gefolgt. Dr. Tomppert überbrachte die Grüße des LZK-Vorstandes und richtete in seinem Grußwort zwei zentrale Botschaften an die Delegierten der Landesversammlung. Botschaft 1: Spahns Zentralisierungsaktionismus ist entschieden abzulehnen. Botschschaft 2: Beim DVG fordern wir Sicherheit vor Schnelligkeit, Qualität vor Quantität und Vertrauensbildung vor staatlichem Vollzug.

 

LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert sprach in seinem Grußwort zwei Themen an: Die Stärkung der beruflichen Selbstverwaltung und das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG).

 

Einerseits lobe der Gesundheitsminister die heilberufliche Selbstverwaltung, andererseits schränke er sie ein und gängele den Berufsstand mit Drohungen, stellte Dr. Tomppert fest und forderte: "Wir müssen unsere freiberuflichen Interessen bewahren und uns mit einheitlicher und starker Stimme gegen den Zentralisierungsaktionismus des Gesundheitsministers verteidigen".

 

In punkto Telematik-Infrastruktur legte Dr. Tomppert den Finger in die Wunde und kritisierte die zu 85 Prozent falsch installierten Konnektoren, "die zu gravierenden Sicherheitsproblemen in unseren Praxen führen, was richtig gefährlich und teuer werden kann".

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Neue G-BA-Richtlinie "Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Überkappung"

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in siner Sitzung am 18. April 2019 die Richtlinie über die Kriterien zur Qualitätsbeurteilung und -förderung der indikationsgerechten Erbringung von Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa zur Förderung einer langfristigen Erhaltung eines bleibenden therapiebedürftigen Zahnes gemäß § 135 b Absatz 2 des SGB V beschlossen. Die neue Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2019 in Kraft. Die Kammer ist aktuell dabei, eine Handreichung zur Dokumentationssicherheit zu erarbeiten.  

 

Die Richtlinie regelt in Ergänzung zur Qualitäts-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung nach § 135 b Abs. 2 SGB V, die Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfung im Allgemeinen bestimmt, die Inhalte der Qualitätsprüfung bei der Überkappung. In dieser Richtlinie sind die Kriterien und Bewertungsschemata für Einzel- und Gesamtbewertungen festgelegt.

 

Die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Überkappung (QBÜ-RL-Z) finden Sie hier!

 

Erstellt von: Andrea Mader, 15.07.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022