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Ausgabe 20 / 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks

Von 13. bis 15. Juni hat die Verbraucherschutzministerkonferenz in Saarbrücken stattgefunden. Die BZÄK hat die Konferenz zum Anlass genommen, eine Sonderabgabe auf zuckerhaltige Softdrinks zu fordern. "Der BZÄK-Vorstand hat sich in seiner letzten Sitzung am 6. Juni 2018 hierzu positioniert", berichtet LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, "insbesondere die steigenden Fallzahlen der frühkindlichen Karies machen uns Sorgen". Die BZÄK empfiehlt daher zudem eine deutliche Reduzierung des Zuckeranteils in Nahrungsmitteln für Kinder und Werbebeschränkungen in diesem Bereich. 

 

„Ein hoher Zuckerkonsum schadet der Gesundheit. In Deutschland werden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt. Das ist doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer stark zuckerhaltigen Ernährung fördert diese insbesondere Karies", so der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel in der Pressemitteilung.

 

Seit April 2018 gilt in Großbritannien eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Dort hatte allein die Ankündigung einer Zuckersteuer ausgereicht, um die Lebensmittelindustrie zur deutlichen Reduktion des Zuckeranteils in Softdrinks zu bewegen. Softdrinks in Großbritannien enthalten heute teilweise nur noch halb so viel Zucker wie in Deutschland.
Neben Großbritannien haben auch Frankreich, Mexiko, Südafrika, Belgien, Irland und Ungarn eine Zuckersteuer eingeführt.

 

"Andere Länder haben uns vorgemacht, dass man mit einer „Zuckersteuer“ zur Gesundheit der Bürger beitragen kann. Deshalb setzt sich die BZÄK dafür ein,  dass die Politik auch bei uns in diesem Bereich dringend tätig wird“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel weiter.

 




 





























 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 18.06.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022