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Ausgabe 19/ 2021

GESUNDHEITSPOLITIK

Zwischenbilanz der apoBank nach Corona-Jahr: Zahnärzte stärker betroffen

In ihrer Zwischenbilanz tellt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) fest, dass die Einnahmen von Arztpraxen und Apotheken im Corona-Jahr nur gering unter dem Niveau von 2019 lagen. Vor allem die staatlichen Schutzmaßnahmen hätten größere Verwerfungen in der ambulanten Versorgung verhindert. Dabei seien Facharztgruppen unterschiedlich stark betroffen gewesen, abhängig auch von ihrem Anteil an Privatpatienten. Zudem mussten Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der Ausgestaltung ihres Rettungsschirms als Darlehen Nachteile hinnehmen.

Zu Beginn der Pandemie verzeichneten sowohl Apotheken als auch Arztpraxen die größten Auswirkungen, passten sich dann jedoch schnell an die neue Lage an. Zur finanziellen Sicherheit von Arztpraxen trugen die staatlichen Schutzschirme ebenso bei wie die Erstattung pandemiebedingter Zusatzkosten durch die gesetzliche Krankenversicherung bei. Insgesamt hätten sich Apotheken und Ärzte „sehr gut geschlagen“. Dennoch waren im letzten Jahr nach Angaben der apoBank rund 2.200 ihrer Apotheken- und Arztkunden von corona-bedingten Liquiditätsengpässen betroffen.

Etwas schlechter sah es bei Zahnärzten und Kieferorthopäden aus. Nach Angaben der apoBank generieren sie mehr als 50 Prozent ihrer Umsätze aus Privat- und Selbstzahlerleistungen. Vor allem zu Beginn der Pandemie litten sie deshalb unter erheblichen Umsatzeinbußen, da kaum noch Präventionsmaßnahmen in Anspruch genommen worden seien. Im April 2020 seien die Einnahmen bei privatärztlichen Leistungen deshalb um rund 50 Prozent zurückgegangen, ohne spätere Kompensation dieser Honorarverluste. Bis zum Sommer habe sich die Lage dann wieder normalisiert. Dennoch lag sie dauerhaft leicht unter dem Niveau von 2019. Zudem gestaltete die Bundesregierung den Rettungsschirm für Zahnärzte lediglich als Darlehen.

Die Presseinformation der apoBank mit ausführlicheren Informationen finden Sie hier!

 

Erstellt von: Andrea Mader, 12.04.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022