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Ausgabe 19 / 2018

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER & LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Grünes Licht für EU-Verhältnismäßigkeitstest 

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute in Straßburg den Weg für die EU-Richtlinie zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit neuen Berufsrechts freigemacht. LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert begrüßt die Sonderrolle, die den Gesundheitsberufen nun im Verhältnismäßigkeitstest zugebilligt wird. Dr.Tomppert hatte sich auf allen Ebenen um einen praktikablen Kompromiss bei der Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsprüfung bemüht. Dieses Engagement wurde zuletzt vom Vizepräsidenten der Landesärztekammer BW, Dr. Ulrich Voshaar gewürdigt.

 

Die neue Richtlinie, die in Kürze in Kraft tritt, muss binnen zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.   

BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „Es ist gut, dass im jetzt vorliegenden Verhältnismäßigkeitstest viele Kritikpunkte der regulierten Berufe, zu denen auch Ärzte und Zahnärzte zählen, aufgegriffen wurden. Positiv ist auch, dass der EU-Gesetzgeber eine Sonderrolle für die Gesundheitsberufe vorsieht. So müssen die Mitgliedstaaten im Falle einer berufsrechtlichen Regelung, die die Heilberufe oder die Patientensicherheit betreffen, stets das Ziel eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes berücksichtigen. Dies ist eine klare Vorgabe für den nationalen Gesetzgeber zu Gunsten der Patienten. Dies darf im anstehenden Umsetzungsprozess der Richtlinie in nationales Recht nicht verwässert werden.  Leider gab es keine politische Mehrheit, die Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der neuen Richtlinie gänzlich auszunehmen. Das wäre aus Sicht der Gesundheitsberufe der bessere Weg gewesen.“

Hintergrund
Der als Verhältnismäßigkeitstest bezeichnete Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom Januar 2017 beinhaltet einen umfassenden Prüfauftrag für den nationalen Gesetzgeber. Er soll vor Änderung bestehenden Berufsrechts oder neuem Erlass anhand vordefinierter Kriterien prüfen und belastbar belegen, inwiefern neues Berufsrecht verhältnismäßig ist. Damit soll Wirtschaftswachstum durch Wegfall von Barrieren angekurbelt werden. Erfasst sind alle regulierten Berufe einschließlich der Gesundheitsberufe.

 





























 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 14.06.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022