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Ausgabe 18/ 2019

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

ZApprO ist durch: Neue zahnärztliche Approbationsordnung auch von Bundesregierung gebilligt

Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettssitzung am 3. Juli die vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegte Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung in der Fassung des Bundesratsbeschlusses vom 7. Juni zur Kenntnis genommen. Damit steht der Umsetzung nichts mehr im Wege. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt, dass die völlig veraltete Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) nun endlich modernisiert wird.

 

Der Bundesrat hat der Verordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass die ursprünglich vorgesehene Angleichung der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin im vorklinischen Studienabschnitt wegen der anstehenden Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte im Zuge der Umsetzung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ zunächst nicht weiter verfolgt wird. Diese Maßgabe wird vom verordnungsgebenden Bundesministerium für Gesundheit mitgetragen.
Die BZÄK und die 17 (Landes-)Zahnärztekammern dringen nun darauf, dass die notwendigen Reformen des ersten Studienabschnitts in den Entwurf für den Masterplan Medizinstudium 2020 aufgenommen werden.

Durch die Reform werden insbesondere die Grundlagen der präventiven und restaurativen Inhalte künftig besser und frühzeitiger in die Ausbildung einbezogen. Durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt der Zahnmedizin sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden. Orale Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung.
Verbessert wird darüber hinaus die Betreuungsrelation Lehrende zu Studierenden. Gestärkt werdenzudem Strahlenschutz und wissenschaftliche Kompetenz.
Zugleich ist mit der Novelle die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Zahnärzte geklärt worden.

„Die Verabschiedung der neuen Studienordnung war unerlässlich und überfällig. Dass die Aktualisierung der ZApprO nach 64 Jahren nun zeitnah erfolgt, freut uns sehr“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Die Novelle tritt zum 01. Oktober 2020 in Kraft.  

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

EuGH kippt Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure

Am 4. Juli 2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sein Urteil in dem gegen Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahren. Gegenstand waren die in der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) festgelegten Mindest- und Höchstgebühren.
Die EuGH-Richter bestätigten die Rechtsansicht der Europäischen Kommission und gaben der Klage gegen Deutschland statt.

 

Die festen HOAI-Gebühren sind nicht mit den Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie vereinbar, weil sie ausländischen Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit gäben, sich über niedrigere Preise auf dem deutschen Markt zu etablieren.

Die BZÄK kritisiert die Entscheidung. "Gebührenordnungen schaffen Transparenz für die Verbraucher und legen offen, mit welchen Kosten bei einem Freiberufler zu rechnen ist. Dies nützt beiden Seiten", so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel.

Das Urteil hat möglicherweise Sprengkraft für alle freiberuflichen Gebührenordnungen. Zwar erstreckt sich das Vertragsverletzungsverfahren nicht auf die Gebührenordnungen der Heilberufe, da der Gesundheitssektor bislang vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen ist. Gleichwohl könnte die Argumentation als Modell für künftige Entwicklungen dienen.

Die Bundesregierung hatte sich für die Beibehaltung der HOAI-Vorschriften ausgesprochen. Der Erhalt sei aus ihrer Sicht und der Berufsverbände wichtig, da ein Garant für Planungsqualität und Verbraucherschutz.

 

 

EUROPA

 

Drei Deutsche werden Vizepräsident/innen im EU-Parlament

Der gestern gewählte italienische Präsident des Europaparlaments, David Sassoli, bekommt 14 Stellvertreter. Neu dabei sind Ex-Justizministerin Katarina Barley (SPD) und FDP-Europapolitikerin Nicola Beer. Erneut als Vizepräsident gewählt wurde Rainer Wieland von der CDU. Er bekleidete das Amt bereits in der vergangenen Wahlperiode.

 

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Erstellt von: Andrea Mader, 04.07.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022