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Ausgabe 18 / 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

EU-DSGVO: Handreichung auf der Zielgeraden

Die Online-Handreichung der LZK zur EU-DSGVO befindet sich auf der Zielgeraden. Kapitel 10 "Sonstiges" wird in Kürze auf der Webseite verfügbar sein. Aktuell steht die gesamte Ordnerstruktur mit Merkblättern als Zip-Datei zum Download bereit. Und seit dem 29.5. listet das Änderungsprotokoll chronologisch alle Änderungen in unserem Projekt „Umsetzung der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung“ auf.

 

Aus gegebenem Anlass weisen wir zudem darauf hin, dass Zahnarztpraxen, in denen mehr als 9 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von Patientendaten befasst sind, zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Bei der Anzahl der Personen ist der Umfang der Tätigkeit (Teilzeit, Vollzeit, Minijob) nicht entscheidend. Die Bestimmung der Anzahl der Praxismitarbeiter/innen erfolgt allein anhand der Köpfe. Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder hat inzwischen auch klar gestellt, das der Praxisinhaber ebenfalls mitgezählt werden muss, wenn er mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist. 

 

 

VERSORGUNGSANSTALT

 

Baden-Württembergische Versorgungsanstalt: Neuwahlen

Am 09.06.2018 fand die konstituierende Sitzung der neu gewählten Vertreterversammlung statt. Als Vorsitzender der Vertreterversammlung wurde Dr. Manfred Frenzel wiedergewählt. Im Amt bestätigt wurde ebenso sein Stellvertreter Dr. Eberhard Montigel. Zur Vorsitzenden des Verwaltungsrats und damit zur Präsidentin der Versorgungsanstalt wurde zum dritten Mal Dr. Eva Hemberger gewählt. Ihr Stellvertreter ist erneut Dr. Matthias Fabian.

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

13. Europatag der BZÄK: Gesundheit und Binnenmarkt in Europa

Der 13. Europatag der BZÄK stand im Zeichen aktueller Herausforderungen der EU. Deutschland übernimmt im zweiten Halbjahr 2020 die EU-Ratspräsidentschaft. Welche binnenmarkt- und gesundheitspolitischen Schwerpunkte soll die Bundesregierung setzen?

 

"Europa steht weiterhin im Fokus unserer berufspolitischen Lobbyarbeit", betont LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert mit Blick auf die Einigung über den Richtlinienentwurf für einen Verhältnismäßigkeitstest.


Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) hat den mit den Unterhändlern des Europaparlaments Ende März ausgehandelten Kompromiss über den Richtlinienentwurf für einen Verhältnismäßigkeitstest inzwischen gebilligt. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments IMCO hat den Kompromiss formal evenfalls abgesegnet. Nun folgt das Plenum des Europäischen Parlaments und die im Rat versammelten Minister. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie ist noch vor der Sommerpause zu rechnen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre zur Umsetzung des Verhältnismäßigkeitstests ins nationales Recht.

 

Nach dem Impulsreferat von Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Beaufragter für den Mittelstand (CDU), MdB, erörterten beim 13. Europatag der BZÄK in Berlin mehrere Diskutanten in zwei Panels die Zukunft der Binnenmarktpolitik und der Gesundheitspolitik.

 

Dr. Tomppert freute sich besonders über die Teilnahme von Dr. Björn Demuth, Vizepräsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, aber auch Präsident des Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg als Diskutant im Panel 1 über die Zukunft der Binnenmarktpolitik. "Ich arbeite mit Dr. Demuth sehr eng und vertrauensvoll zusammen, die Interessensvertretung der Freien Berufe ist uns ein wichtiges Anliegen".

 





























Starke Vertretung: Mit Dr. Eva Hemberger als Präsidentin und Dr. Eberhard Montigel als stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung ist die Zahnärzteschaft gut vertreten bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 11.06.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022