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Ausgabe 17/ 2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Boys' Day 2021 – Teilnahme nur digital möglich

Am 22.04.2021 findet der diesjährige Boys'Day statt. Ziel des Boys' Day ist es, Jungs in soziale, erzieherische und (zahn-)medizinische Berufsbilder hineinschnuppern zu lassen, da gerade in diesen Bereichen Männer deutlich unterrepräsentiert sind. Wie wir am 26.03.2021 von der Landeskoordination des Boys' Day Baden-Württemberg erfahren haben, sind aufgrund der aktuellen Pandemielage jegliche Arten von außerschulischen Veranstaltungen und Praxiserfahrungen – zu denen auch das eintägige Boys' Day-Praktikum in der Zahnartpraxis zählt – von Seiten des Kultusministeriums Baden-Württemberg den Schulen untersagt. Aus diesem Grund wird der diesjährige Boys' Day in Baden-Württemberg lediglich digital stattfinden.

Wenn Sie an der digitalen Version des Boys' Day in Baden-Württemberg mit Ihrer Zahnarztpraxis teilnehmen wollen, finden Sie weitere Informationen auf der Boys' Day Webseite unter
https://www.boys-day.de/unternehmen-institutionen/mitmachen/boysdaydigital-der-aktionstag-2021

Da es sich um eine bundesweite Webseite handelt, ist die Möglichkeit des Praktikumsplatzes vor Ort allerdings noch aufgeführt, jedoch in Baden-Württemberg nicht mehr möglich.

Somit bleiben ersatzweise zwei Möglichkeiten am Boys` Day 2021 mit Ihrer Zahnarztpraxis teilzunehmen:

  1. Sie können ein eigenes digitales Angebot anbieten.
  2. Sie können kostenfrei an dem zentralen Boys’Day-Digital-Event teilnehmen, bei dem Sie nur einen Teil selbst konzipieren und planen müssen.

Für Fragen steht Ihnen Jan Zinal, Landesvertretung Boys`Day, bei der Bundesagentur für Arbeit,  Regionaldirektion  Baden-Württemberg  unter  Tel.  0711/  941-1515  sowie  per E-Mail unter
Baden-Wuerttemberg.BoysDay(@)arbeitsagentur.de  zur Verfügung.  

 


LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert

Die Förderung des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ umfasst verschiedene Fördermaßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf kleine und mittelständische Unternehmen abzumildern. Dazu gehören die Ausbildungsprämie, die Ausbildungsprämie plus, der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit, die Übernahmeprämie sowie den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen. Das Bundesprogramm wurde nunmehr verlängert und die Förderungen ausgeweitet.

So wurden beispielsweise Ausbildungs- und Übernahmeprämien verdoppelt und Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit verbessert.

Die wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen kurz vor:

  1. Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden - rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  2. Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
  3. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  4. Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  5. Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 Euro.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen (Voraussetzungen, Antragsformulare, etc.) finden Sie auf der entsprechenden Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

 

Erstellt von: Andrea Mader, 26.03.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022