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Ausgabe 17/ 2019

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Datenschutz in Praxen: 10er Schwelle angehoben
Verantwortung des Arztes muss aber am Konnektor enden

Die BZÄK begrüßt, dass mit dem Zweiten Datenschutzanpassungsgesetz die sogenannte "10er Schwelle" angehoben wurde. Die BZÄK weist aber darauf hin, dass bei Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung zwangsläufig ein Datenschutzbevollmächtigter eingeschaltet werden muss. Somit müsste zukünftig jeder (Zahn)Arzt einen Datenschutzbevollmächtigten benennen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Verarbeitung von Patientendaten.

 

Künftig besteht die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Die BZÄK würdigt die Entscheidung der Großen Koalition, die Grenze von derzeit 10 auf 20 Personen zu erhöhen.

„Die BZÄK hat dies seit langem gefordert, um für eine Bürokratieentlastung in den Zahnarztpraxen zu sorgen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel „denn in der Praxis gab es durch diese neue Einführung unverhältnismäßig hohe Zusatz-Belastungen.“

Im Rahmen der derzeitigen Diskussion um die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) selbst und die vom Hersteller produzierten Konnektoren könnte sich die aktuelle Entlastung jedoch schnell wieder zu einer riesigen Mehrbelastung wandeln. Es wird in der gematik derzeit darüber diskutiert, ob der (Zahn)Arzt bei Anschluss an die TI mittels Konnektor eine entsprechende Datenschutzfolgeabschätzung vornehmen muss.

 

Die Bundeszahnärztekammer weist darauf hin, dass bei Notwendigkeit einer Datenschutzfolgeabschätzung zwangsläufig ein Datenschutzbevollmächtigter eingeschaltet werden muss. Somit müsste zukünftig jeder (Zahn)Arzt einen Datenschutzbevollmächtigten benennen, unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und unabhängig vom tatsächlichen Umfang der Verarbeitung von Patientendaten. Damit liefe die beschlossene Regelung völlig ins Leere „Die Verantwortung des Zahnarztes für den Datenschutz endet am technischen Konnektor. Und nicht im Konnektor. Für die technischen Komponenten ist nicht der Zahnarzt verantwortlich. Und damit auch nicht für eine Datenschutzfolgeabschätzung. Dies muss der Gesetzgeber unbedingt ebenfalls klarstellen“, so Engel.

 

Quelle: Deutscher Bundestag

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Personen: Ergänzung der Kammer-Handreichung zur Umsetzung der DSGVO

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2019, zwei Datenschutzgesetze beschlossen. Unter anderem wurde die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, von zehn auf 20 angehoben. LZK-Task-Force-Mitglied Dr. Hendrik Putze begrüßt die Entscheidung, die Grenze anzuheben, "weil nunmehr ein Großteil der Praxen herausfällt". "Mit der Neuregelung verringert sich auch der Druck externer Dienstleister auf die Kollegenschaft einen Datenschutzbeauftragten einzukaufen".  

 

Die alleinige Verantwortung für den Datenschutz in der Praxis liegt ohnehin beim Praxisinhaber. Die Kammer wird nun in Kürze ihre bundesweit einmalige Online-Handreichung auf der Webseite entsprechend anpassen, kündigt Dr. Hendrik Putze an. Die neue Regelung wäre auf ein guter Anlass für die Praxen, so Dr. Putze, die Kenntnisse in Punkto Umsetzung des Datenschutzes aufzufrischen, da sich im Laufe des letzten Jahres einige Änderungen ergeben haben.

 

Die Landeszahnärztekammer wird im Herbst den Kurs "EDV in der Zahnarztpraxis – eine Gratwanderung zwischen Cyberkriminalität, Datensicherheit, DSGVO und praktischer Umsetzbarkeit" in allen Bezirken anbieten. In Stuttgart und Karlsruhe ist der Kurs schon buchbar.

 

Neben einem Update zur DSGVO (unter anderem Auftragsverarbeitung, Patienteninformationsblatt, Anforderung von Patientendaten) werden Themen behandelt wie Phishing, Ransomware, Virenschutzprogramme, Sandbox, 2-Faktor Authentifizierung, Datenschutzbeauftragter, Trojaner, Cyberkriminalität, Abmahnungen, Datensicherungen, E-Mail-Versand, Verschlüsselung und Messenger-Dienste. "Mit dem Kurs wollen wir die Kollegen in den Praxen in die Lage versetzen, ihrem EDV-Techniker auf Augenhöhe zu begegnen".

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Festakt 25 Jahre DH in Deutschland

25 Jahre Dentalhygieniker/in in Deutschland. Das ist ein Grund zum Feiern! Die Landeszahnärztekammer und das ZFZ Stuttgart feiern das Jubiläum der Aufstiegsfortbildung mit einem Festakt am Freitag, 5. Juli in Ludwigsburg. Der Festakt findet im Rahmen der Sommer-Akademie des ZFZ Stuttgart statt - als parodontologische Fortbildung für das ganze Team. Der Festakt ist kostenfrei inbegriffen, wenn Sie entweder die Sommer-Akademie des ZFZ Stuttgart buchen oder an der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygieniker/Innen e.V. teilnehmen, die ebenfalls ein Jubiläum feiert und zwar ihr 20-jähriges Bestehen.

 

Zum Programm und zur Anmeldung geht's hier!

 

Lesen Sie auch das aktuelle Praxisteam aktuell zum Jubiläum und geben es an Ihre Mitarbeiter/innen weiter!

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

 

Im zweiten Wahlgang: Italiener Sassoli ist neuer EU-Parlamentspräsident

Der Italiener David-Maria Sassoli ist im zweiten Wahlgang zum neuen EU-Parlamentspräsidenten gewählt worden. Der Sozialdemokrat setzte sich gegen die deutsche Grünenabgeordnete Ska Keller, die Linke Sira Rego (Spanien) und den Kandidaten der rechtskonservativen EKR Jan Zahradil aus Tschechien durch.

 

Den News-Ticker zum EU-Postenpoker bei Focus Online finden Sie hier!

 


Erstellt von: Andrea Mader, 02.07.2019

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022