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Ausgabe 15 / 2017

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Bürokratie versus Patientenbehandlung  

Für Zahnarztpraxen entstehen Jahr für Jahr Bürokratiekosten in einem Umfang von 4,33 Milliarden Euro. Die BZÄK fordert gemeinsam mit Vertretern der Ärzteschaft und der Kassen, die Praxen von Bürokratie zu entlasten, um ihnen wieder mehr Zeit für die Patientenbehandlung zu geben. Der Zwischenbericht des Projekts „Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen“ des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), der am 23.10.2017 in Berlin vorgestellt wurde, zieht eine erste Bilanz und benennt die nach wie vor bestehenden Herausforderungen.

 

Gemeinsam wurden Vorschläge unterbreitet, wie man den bürokratischen Aufwand senken könne. Für die Zahnarztpraxen hatte die BZÄK u.a. folgende Vorschläge unterbreitet:

  • Dokumentation der Aufbereitung von Medizinprodukten und Wirksamkeitsnachweis von Desinfektionsmitteln: Die Überwachungsbehörden in den Ländern werden aufgefordert, bei den Anforderungen an die Dokumentation bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und der Wirksamkeitsprüfung bürokratiearme Lösungsmodelle umzusetzen. So ist zum Beispiel der Wirksamkeitsnachweis des Herstellers bei Zulassung bindend, Praxen haben nicht erneut einen Wirksamkeitsnachweis zu erbringen.
  • Praxisbegehung nach dem Medizinproduktegesetz und dem Infektionsschutzgesetz: Gefordert wird die bessere Koordinierung der Praxisbegehungen durch die unterschiedlichen Überwachungsbehörden. Es reicht, wenn die zuständigen Stellen einmal und abgesprochen in die Praxen kommen.
  • Röntgen: Auch für die Registrierung von Röntgeneinrichtungen sollte in Zukunft nur noch eine Stelle zuständig sein. Ferner sollten zum Beispiel zertifizierte (Online-)Fernlehrgänge bzw. eine Kurssplittung in Präsenz- und Fernstudienzeiten bei der Aktualisierung der Fachkunde zugelassen werden. Dies wäre mit einer erheblichen zeitlichen Entlastung der Praxen verbunden, ohne Standards der Patientensicherheit abzusenken.


„Um vermeidbare Bürokratie abzubauen, müssen Behörden und die Selbstverwaltung bis hin zu den Kassen an einem Strang ziehen. Gesucht haben wir bürokratiearme Best-Practice-Lösungen, die keine Abstriche bei der Patientensicherheit machen. Diese sollten nun auch schnellstmöglich umgesetzt werden. Je eher, desto besser für die Praxen und die Patienten“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz.

 

Quelle: Pressemitteilung der BZÄK

Erstellt von: Andrea Mader, 24.10.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022