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Ausgabe 13 / 2017

GESUNDHEITSPOLITIK

Entscheidung im Bundesrat-Kultur-ausschuss zur ZApprO - Showdown im Bundesrat Plenum am 03.11.2017  

Der Kultur-Ausschuss des Bundesrates hat am 16.10.2017 die Zahnärztliche Approbationsordnung ohne Diskussion bei 2 zustimmenden Voten und 4 Enthaltungen abgelehnt. Die entgültige Entscheidung fällt jetzt am 03.11.2017 im Plenum des Bundesrates. Im Vorfeld der Bundesratssitzung wird die BZÄK die Faktenlage zum ZApprO medial verbreiten. Des Weiteren plant der BdZM eine Protestaktion vor dem Bundesrat am 03.11.2017.

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

EuGH bestätigt Gesundheitsgut als überragendes Rechtsgut 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 21.09.2017 unterstrichen, dass der Schutz der Gesundheit und des menschlichen Lebens höchsten Rang im EU-Recht haben. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass es alleine Sache der Mitgliedsstaaten ist, festzulegen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Schutznivau erreicht werden soll.

 

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel, begrüßte das Urteil: „Das höchste Gericht der EU hat unmissverständlich deutlich gemacht, dass Gesundheitsschutz nicht verhandelbar ist.“ Das EuGH-Urteil hat darüber hinaus auch Bedeutung für die laufenden parlamentarischen Beratungen über das Dienstleistungspaket. „Der EuGH hat die Sonderrolle der Gesundheitsberufe hervorgehoben, daher ist eine Ausnahme der Heilberufe aus dem Anwendungsbereich der umstrittenen EU-Richtlinie nur folgerichtig“, so Dr. Engel.  

Ausgangspunkt war ein maltesisches Gerichtsverfahren, bei dem die Kläger auf Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation als klinischer Zahntechniker in Malta geklagt hatten. Ferner wollten die Kläger erreichen, dass der Beruf des klinischen Zahntechnikers, der auf der Mittelmeerinsel bislang nicht anerkannt ist, auch in Malta zugelassen wird und sie Patienten selbständig behandeln dürfen. Dabei beriefen sich die Kläger auf Vorgaben des Europarechts, insbesondere die Grundfreiheiten der EU-Verträge und die 2005 verabschiedete Berufsanerkennungsrichtlinie. Die maltesischen Behörden hatten diese Anträge unter Hinweis auf den Schutz der Gesundheit und die Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten für die Organisation ihrer Gesundheitssysteme abgelehnt, worauf das maltesische Gericht die Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegte.

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Memorandum der BZÄK

Auf seiner Klausurtagung vom 16.-18.06.2017 setzte sich der BZÄK-Vorstand intensiv mit den aktuellen Verfahren zu zahnärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auseinander. Im Ergebnis positionierte sich der BZÄK-Vorstand im Memorandum „Entscheidungen im G-BA in Bezug auf zahnärztliche Behandlungsmethoden auf Basis der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin."

 

Als Grundlage dienten Gastvorträge über die Verfahrensschritte im G-BA sowie die Möglichkeiten und Grenzen der evidenzbasierten Medizin (EbM) im Kontext der Methodenbewertungen durch den G-BA.

 

Inhalte des Memorandum:

  • Die wissenschaftliche Evidenz ist eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Zahnmedizin und im klinischen Handeln des Zahnarztes für die therapeutische Entscheidung. Sie wird auch durch klinische Erfahrungen des Zahnarztes (interne Evidenz) sowie individuelle Werte und Wünsche der Patienten beeinflusst.

  • Aufgrund  der  partizipativen  Entscheidungsfindung  in  der  Zahnmedizin  ist  der  Patient  ein  entscheidender Faktor bei der Erhaltung der Mundgesundheit und einer erfolgreichen Versorgung. Die  klinische  zahnmedizinische  Fachexpertise,  die  Compliance  der  Patienten  sowie  die  Stärkung  ihrer  Gesundheitskompetenz  sind  entscheidende  Faktoren,  um  die  Mundgesundheit  zu fördern und die Versorgung erfolgreich zu gestalten.

  • Die Versorgungsforschung mit ihrer spezifischen Berücksichtigung der Rahmenbedingungen der medizinischen  Praxis  und  ihrem  Methodenpluralismus  ermöglicht  eine  kritische  und  wissenschaftliche Begleitung der evidenzbasierten Medizin.

  • Grundlage für die Entscheidungen zur Nutzenbewertung im G-BA sollten nicht allein Randomisiert Kontrollierte Studien und systematische Übersichtsarbeiten sein, sondern auch andere Studien mit bestverfügbarer Evidenz für die konkrete Fragestellung. Ferner sind die Rahmenbedingungen des medizinischen Versorgungsgeschehens bei der Interpretation und Reichweitenabschätzung der Studiendaten einzubeziehen.


Das Memorandum finden Sie hier!

 

 

BUNDESZAHNÄRZTEKAMMER

Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments stimmt für Bereichsausnahme für Gesundheitsberufe

Die Beratungen über die geplante Richtlinie für eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuen Berufsrechts treten in die entscheidende Phase im EU-Parlament. Der mitberatende Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (ENVI) hat seine Stellungnahme am 12.10.2017 in Brüssel angenommen. Die Abgeordneten sprachen sich aus Gründen des Patienten- und Gesundheitsschutzes dafür aus, Gesundheitsberufe vom Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen.

 

Damit greift der Gesundheitsausschuss eine gemeinsame Forderung der deutschen Heilberufe und ihrer europäischen Dachverbände auf. Insgesamt 123 Änderungsanträge standen im ENVI zur Abstimmung. Die Ausschussmitglieder votierten zudem für weitere Korrekturen am Vorschlag der Europäischen Kommission. Die Abstimmung im federführenden Binnenmarktauschuss (IMCO) ist für den 04. Dezember 2017 vorgesehen.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 17.10.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022