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Ausgabe 12 / 2018

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW: Angebot zur Kooperation

Die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist nicht nur für die Praxen herausfordernd, sondern auch für die überwachende Behörde. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist daher an einem kooperativen Austausch mit der Landeszahnärztekammer interessiert und lud LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert, Dr. Hendrik Putze, zuständiges Mitglied im LZK-Vorstand und den Datenschutzbeauftragten der LZK, RA Stefan Oschmann zu einem Gespräch ein. 

  

Die Vertreter der LZK folgten der Einladung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW am 9. April 2018 gerne, denn das Gespräch bot die Gelegenheit, das umfangreiche Material, das die LZK bisher erarbeitet hat und auf ihrer Webseite sukzessive für die Kollegenschaft zur Verfügung stellt, dem kritischen Blick der zuständigen Behörde zu unterziehen.

 

Das Engagement der Landeszahnärztekammer wurde durchweg positiv gesehen. Volker Broo, leitender Beamter und Stellvertreter von Dr. Stefan Brink, Matthias Roth, Referent im Referat III Datenschutz im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen und Maria Wilhelm, Referentin Stabsstelle Europa, lobten die Online-Handreichung und boten an, sämtliche von der Kammer zur Verfügung gestellten Dokumente zu prüfen und damit auch dem Wunsch nach einer weitest gehenden Rechtssicherheit bei deren Verwendung zu entsprechen.

 

LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert hob die angenehme Gesprächsatmosphäre hervor, "die Vertreter der Landesdatenschutzbehörde zeigten sich aufgeschlossen und haben uns ihre Unterstützung und Kooperation angeboten - es war ein gutes Gespräch und wir sind erfreut, dass wir über den direkten Draht künftig einen Ansprechpartner für unsere Fragen gefunden haben. Wir haben vereinbart, dass wir uns künftig regelmäßig austauschen, da momentan noch alles im Fluss ist und auch zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer noch Abstimmungsbedarf besteht."

 

Die gesamte Handreichung der Kammer zur EU-DSGVO wird voraussichtlich neun Kapitel umfassen – fünf Kapitel sind bereits auf der Webseite unter https://www.lzk-bw.de/zahnaerzte/praxisfuehrung/eu-datenschutz-grundverordnung/ veröffentlicht. Sobald ein neues Kapitel vorliegt, informiert die Kammer über den Online-Newsletter Kammer KOMPAKT.

 

 

 

 

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 10.04.2018

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022