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Ausgabe 12 / 2017

GESUNDHEITSPOLITIK

Approbationsordnung: BMG wirbt um Zustimmung 

Mit einem Schreiben an die Amtschefs der Wissenschafts- und Kultusministerien der Länder hat Staatssekretär im BMG, Lutz Stroppe um Zustimmung zur Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung am 16.10.2017 im Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrates geworben. Die Neuregelung ist "überfällig" und "dringend erforderlich", so Stroppe.

 

"Ich wende mich im Vorfeld dieser Ausschusssitzung an Sie, um erneut dafür zu plädieren, dieser Verordnung zuzustimmen, wie dies auch schon der Gesundheitsausschuss des Bundesrates in seiner Sitzung am 6. September 2017 getan hat. Die vom Gesundheitsausschuss beschlossenen Maßgaben stellen nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit kein Verkündungshindernis dar", schreibt der Staatssektretär an die Amtschefinnen und Amtschefs.

 

Die dem Bundesrat vorliegende Verordnung setze inhaltlich die Eckpunkte des BMG für eine Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte vom August 2010, Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sowie die Ergebnisse der seinerzeit für die Vorbereitung der Verordnung eingesetzten Bund-Länder-Expertengruppe um. Dabei sei auch eine Verständigung darüber erzielt worden, dass zur Umsetzung der notwendigen Qualitätssteigerungen in der zahnärztlichen Ausbildung eine Erhöhung des Curricularnormwertes (CNW) um 6 Prozent erforderlich ist.

"Angesichts dieser aufwändigen und zeitintensiven Vorbereitungen und der dringend erforderlichen Weiterentwicklung der zahnärztlichen Ausbildung wäre es sehr misslich und in der Fachwelt kaum zu vermitteln, dass diese Neuregelung nicht in Kraft gesetzt werden kann", betont Lutz Stroppe. 
 
"Wir stehen gemeinsam auch in einer Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten, ihnen die bestmöglich ausgebildeten Ärzte zur Verfügung stellen zu können."

 

 

Erstellt von: Andrea Mader, 12.10.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022