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Ausgabe 11/ 2021

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Impfverordnung: Erweiterung der Impfberechtigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Am vergangenen Freitag drängten KZV BW und LZK BW bei einem Gespräch mit dem Sozialministerium darauf, dass im Rahmen einer kommenden Anpassung der Coronavirus-Impfverordnung künftig alle Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Praxispersonal ein Impfangebot erhalten – unabhängig vom Alter.

Seit dem 20. Februar 2021 sind Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Praxispersonal im Alter von 18-65 Jahren zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 impfberechtigt und haben Anspruch auf eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff.

In einer Sitzung mit dem Sozialministerium am vergangen Freitag haben sich die KZV-Vorsitzende Dr. Ute Maier und der LZK-Präsident Dr. Torsten Tomppert vehement und am Ende erfolgreich dafür eingesetzt, dass künftig alle Zahnärztinnen und Zahnärzte und nicht nur diejenigen, die in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Schwerpunktpraxen tätig sind, unabhängig von ihrem Alter, einen Impfanspruch haben.

Impfberechtig sind nunmehr:

  • alle Zahnärztinnen und Zahnärzte unter 65 Jahren aufgrund des erhöhten Expositionsrisikos in zahnärztlichen Praxen. Ihnen wird eine Impfung mit dem AstraZeneca Impfstoff angeboten.
  • alle Zahnärztinnen und Zahnärzte unabhängig vom Alter, die in Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig sind.

Für alle Zahnärztinnen und Zahnärzte über 65 Jahren soll, nach Aussage von Sozialminister Lucha, die sich ergebene Impflücke schnellstmöglich geschlossen werden.

Die Terminvergabe erfolgt stets über die Hotline 116 117 sowie über Impfterminservice.de.

„Wir haben erreicht, dass die Impfberechtigungen für die Zahnärzteschaft noch einmal ausgeweitet werden. Dies ist ein großer Erfolg!“, so Dr. Torsten Tomppert und Dr. Ute Maier nach den Gesprächen.

 

Erstellt von: Andrea Mader, 01.03.2021

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022