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Ausgabe 10 / 2017

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

BuS-Dienst „Kammermodell“: Jetzt einsteigen! Schulungstermine 2018 für neue Teilnehmer stehen fest!

BuS-Dienst steht für die Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung. Die LZK bietet seit 2007 das BuS-Dienst „Kammermodell“ an. Neue Teilnehmer können jetzt einsteigen. Die Termine für die BuS-Dienst-Schulungen 2018 stehen fest und finden sich auf unserer Webseite.

 

 

LANDESZAHNÄRZTEKAMMER

Elektronischer Versand von Röntgenbildern: Verschlüsselung notwendig

Nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz und den Anforderung nach DIN 27000 ist beim Versand von Röntgenbildern eine Verschlüsselung notwendig. Die Verschlüsselungssoftware muss mindestens eine 256 Bit-AES-Verschlüsselung haben. Diese ist bei 7-Zip gewährleistet. Download und alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

 

 

FREIE BERUFE

Politischer Abend des LFB

"Freiberuflichkeit - in Europa, Deutschland und Baden-Württemberg" - zu diesem Thema hatte der LFB am 27.09.2017 zu einem Politischen Abend geladen. Der Podiumsdiskussion mit Landtagsabgeordneten voraus, ging die Mitgliederversammlung des LFB, auf der eine Betragserhöhung ab dem kommenden Jahr beschlossen wurde.

 

An der Podiumsdiskussion nahmen die Landtagsabgeordneten Arnulf Freiherr von Eyb (CDU), Andrea Lindlor (Grüne), Udo Stein (AfD), Peter Hofelich (SPD) und Gabriele Reich-Gutjahr (FDP) teil. Moderiert vom stv. Chefredakteur der Stuttgarter Nachrichten, Wolfgang Molitor, nahmen die Landtagsabgeordneten zunächst die Gelegenheit wahr, eingehend die Ergebnisse der Bundestagswahl zu diskutieren und zu bewerten. Erst durch die Frage des LZK-Präsidenten Dr. Torsten Tomppert nach ihrer Position zum Thema "Kammern als Approbationsbehörde" kehrte die Diskussionsrunde zum eigentlichen Thema Freiberuflichkeit zurück. Bis auf Andrea Lindlor von den Grünen, zeigten sich alle Abgeordneten offen für das bereits mehrfach an das baden-württembergische Sozialministerium und die Landesregierung herangetragene Anliegen der Heilberufekammern, die Aufgabe als Approbationsbehörde zu übernehmen.

Dr. Torsten Tomppert hat die Übernahme weiterer hoheitlicher Aufgaben durch die Kammer als eines seiner standespolitischen Ziele der 16. Kammerperiode ausgegeben. Es gelte die Kammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts weiter zu stärken und das Prinzip der Selbstverwaltung zu beleben, in dem „wir selbstbewusst weitere hoheitliche Aufgaben über-nehmen“. 

 

 

GESUNDHEITSPOLITIK

Bundesrat stärkt Berufsgeheimnisträgerschaft

Der  Bundesrat  hat das  Gesetz  zur  Neuregelung  des  Schutzes  von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen gebilligt. Zuvor hat der Deutsche Bundestag das Gesetz am 29. Juni 2017 verabschiedet.

 

Nach der Neufassung des § 203 StGB ist künftig das Offenbaren von geschützten Geheimnissen  gegenüber  Personen,  die  an  der  beruflichen  oder  dienstlichen  Tätigkeit  des Berufsgeheimnisträgers  mitwirken,  soweit  dies  für  die  ordnungsgemäße  Durchführung  der Tätigkeit der mitwirkenden Personen erforderlich ist, nicht strafbar. Im Gegenzug werden diese mitwirkenden Personen in die Strafbarkeit nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) einbezogen. Der BFB  hat  in  seiner  Stellungnahme  vom  25.  April  2017  aus  Rechtssicherheitsgründen Präzisierungen im Straf- und Berufsrecht gefordert, die aufgenommen worden sind. 

 

Quelle: Freiberufler Ticker

 

Erstellt von: Andrea Mader, 04.10.2017

Aktualisiert von: Tricept AG, 23.06.2022